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Newsletter 02/2026

Themenübersicht

DATENSCHUTZ: Stuttgarter Impulse, Live-Podcast, KI-Woche

INFORMATIONSFREIHEIT: Auf einen Kaffee mit IF

INFOTHEK: Podcast DSK extra

BILDUNGSZENTRUM: neue Schulungsangebote bis Dezember



DATENSCHUTZ


Stuttgarter Impulse – noch bis 10. September kommentieren

Mit den „Stuttgarter Impulsen“ zur Modernisierung des Datenschutzes machen die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder Vorschläge für einen zukunftsfähigen Datenschutz, der Grundrechte der Menschen und eine effektive Datennutzung gleichermaßen gewährleistet. Hierüber wollen sie mit Ihnen ins Gespräch kommen. Bis zum 10. September 2026 können Bürger_innen, Behörden, Unternehmen, NGOs und Initiativen die Vorschläge kommentieren und eigene Vorschläge einbringen. Die Rückmeldungen werden ausgewertet und wesentliche Punkte werden in einem Stakeholder-Event am 30. September in Berlin vorgestellt.

KI-Woche 2026 – den 2. & 3. November jetzt vormerken

Bereits zum fünften Mal findet im November die KI-Woche des LfDI statt: „Auf welche Frage ist KI die Antwort?“ Über AI Companions und ihr Versprechen zuzuhören, diskutieren wir mit dem Regisseur Florian Karner und zeigen seinen Dokumentarfilm „Finding Connection“. Mit Michael Blume und Wolfgang Ullrich geraten Social Media, Fakes und autoritäre Bildpolitik, befeuert durch KI, in unseren Blick. Wie können wir den digitalen Raum als offenen, pluralen und fairen Ort für die freie Meinungsbildung verteidigen? Künstliche Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung: Wie man sie sinnvoll und rechtssicher nutzen kann, diskutieren wir u.a. mit Georg Borges. Aus dem europäischen Parlament berichtet Ralf Bendrath über den Reformprozess in der digitalen Gesetzgebung und Max von Grafenstein wirft einen Blick auf das Team DSGVO und Innovation. Und wie in den letzten Jahren sind wieder Workshops geplant, in welchen LfDI-Referent_innen hands-on Praxistipps zur rechtssicheren KI-Anwendung geben.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Sie findet online sowie vor Ort im GENO-Haus, Heilbronner Straße 41, in unmittelbarer Nähe zu unserer neuen Dienststelle statt. Weitere Infos finden Sie in Kürze hier: Stay tuned!

Live-Podcast zu Social Media und Hate Speech in Zeiten von KI

Zuspitzung, Emotionalisierung – und auch Hass: All das rauscht durch die Timelines der Social Media Accounts von Menschen. Bilder illustrieren Äußerungen, sind mitunter selbst die Botschaft. Mithilfe von Künstlicher Intelligenz werden nicht nur Texte erstellt und massenmedial in Umlauf gebracht, sondern auch Bilder, Memes und Videos. Mit KI können Bilder erzeugt werden, die wie frei erfunden oder fotorealistisch wirken, oder die hyperrealistisch Machtgesten demonstrieren und Menschengruppen abwerten können, ohne dass jemand sie für „dokumentarisch“ oder wahrhaftig halten muss. Welche Macht geht von diesen Bildern aus? Haben sie womöglich einen rückwärtsgewandten Zug „by design“? Ins Bild gesetzte „Hate speech“ entwickelt sich rasant und ist spürbar in der politischen Kommunikation angekommen. Der Beauftragte der Landesregierung gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben Michael Blume und der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Tobias Keber sprechen am 2. Oktober 2026 um 18:30 Uhr im Live Podcast „Datenfreiheit“ des Landesbeauftragten über Social Media und Hate Speech in Zeiten von KI. Schauen Sie während der Langen Nacht der Demokratie in unserer neuen Dienststelle vorbei: Heilbronner Straße 35.

Praxishilfen zu KI in der Verwaltung und KI-Transkription

Regelmäßig gibt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Tobias Keber Praxishilfen heraus, um Behörden und Unternehmen bei der Umsetzung rechtlicher Anforderungen zu unterstützen. Es stehen zwei neue Handreichungen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) für öffentliche Stellen zur Verfügung. Mit der Handreichung „KI-Einsatz durch die Verwaltung: Wie ist §3a LDSG anzuwenden?“ erläutert der Landesbeauftragte, wie die Norm zu KI im Landesdatenschutzgesetz (LDSG) in die Praxis überführt und KI rechtssicher genutzt werden kann. Mit der Handreichung „Datenschutzleitfaden für KI-Transkription von Gemeinderatssitzungen in Baden-Württemberg“ liefert der Landesbeauftragte auf Wunsch zahlreicher Kommunen einen Leitfaden, wie KI zur Nachbereitung von Gemeinderatssitzungen genutzt werden kann. Beide Arbeitspapiere stehen auf der Webseite des Landesbeauftragten zur Verfügung.


INFORMATIONSFREIHEIT


Auf einen Kaffee mit IF

Informationsfreiheit lebt vom Austausch, von unterschiedlichen Perspektiven und spannenden Fragen aus der Praxis. Mit „Auf einen Kaffee mit IF“ lädt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit BW in regelmäßigen Abständen freitags von 12 bis 12.45 Uhr zu einem kompakten Online-Gespräch über aktuelle Themen und Entwicklungen in der Informationsfreiheit ein. Im Mittelpunkt steht dabei vor allem der Austausch mit unterschiedlichen Gästen und deren persönlicher und praktischer Perspektive auf die Informationsfreiheit. Los geht es am 23. Oktober.


INFOTHEK


Podcast „Datenfreiheit“

In mehreren Sonderfolgen stellen wir die Datenschutzkonferenz (DSK) und ihre Mitglieder vor. Wir sprechen über Datenschutz vor Ort, den jeweiligen Blick auf die DSK und lernen in der Rubrik „10 Fragen an …“ die Dienststellenleitungen besser kennen. Hören Sie, was Dagmar Hartge, Maria Christina Rost, Thomas Fuchs, Marit Hansen und Tobias Keber selbst in kurzweiligen Interviews über die Zusammenarbeit in der DSK sagen, was sie sich von den „Stuttgarter Impulsen“ zur Modernisierung der Datenschutzaufsicht erhoffen und wer etwa ihre Lieblingsheld_innen sind. Auch mit Rudi Kramer diskutierte Tobias Keber zuletzt die „Stuttgarter Impulse“ – hier geht’s direkt zur Podcastfolge.

Videos zum Nachschauen

Wir haben hier noch ein paar Videotipps für Sie: Auf den diesjährigen IFG Days gaben Richard Hu vom Justizministerium BW mit seinem Vortrag zu „Automatisierte Bereinigung von Urteilen“ und Markus „fin“ Hametner mit seinem Vortrag zum Informationsfreiheitsgesetz in Österreich spannende Einblicke zur Arbeit für mehr Transparenz. LfDI Tobias Keber und LfDI Abteilungsleiter Alvar Freude sprachen zum Thema „Cyberangriff auf das Rathaus! Tipps und Hinweise zum technischen und organisatorischen Datenschutz in der Gemeinde“, und der Vortrag „KI, Macht, Daten“ von Rainer Mühlhoff auf der vergangenen KI-Woche hat nichts an Aktualität eingebüßt, er kann vielmehr dabei helfen, aktuelle Debatten in der digitalen Welt besser einzuordnen.


BILDUNGSZENTRUM


Neues aus dem Bildungszentrum

Das Bildungszentrum BIDIB bietet kostenfrei regelmäßig Schulungen online und vor Ort an. Am17.9. bieten wir eine Schulung zu Datenschutzgrundlagen für Mitarbeitende von öffentlichen Stellen an. Am 22.9. und 26.11. können Sie Schulungen zu „Datenschutz im Verein“ besuchen. Wenn Sie in einem Verein aktiv sind, sich mit datenschutzrechtlichen Fragen befassen oder befassen wollen, schauen sie bei uns vorbei. Wir gehen auf regelmäßig in der Praxis aufkommende Fragen ein. Am 7.10. und 14.12. können Start-Upper, Mitarbeitende in Kleinunternehmen und Selbstständige bei uns vorbeischauen – und sich Basiswissen im Datenschutz abholen. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, im direkten Gespräch mit unserem Experten Ihre Fragen einzubringen. Ganz andere Bereich, aber ebenfalls wichtig: Datenschutz in Kitas und Grundschulen – hier bekommen im Bildungsbereich Tätige Datenschutzgrundlagen und Tipps und Hinweise für die KiTa und Grundschule.

Auch im Bereich der Informationsfreiheit können Sie in den kommenden Wochen Ihr Wissen schärfen. Wie Unternehmen, Initiativen und Bürger_innen LIFG-Anträge erfolgreich stellen, erfahren sie am 23.9. Am 8.10. liefern die Fachleute beim LfDI in der Schulung Das Landesinformations­freiheitsgesetz (LIFG) verstehen & anwenden Tipps aus der Praxis des LfDI. Am 30.11. berichtet der LfDI aus seiner Praxis und zeigt anhand von Fallbeispielen die Anwendung des LIFG BW.



Herausgeber: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Heilbronner Straße 35
70191 Stuttgart.

Zweck der Zusendung des Newsletters ist die anlassbezogene Information über Schwerpunktthemen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit. Zudem wird über neue und aktualisierte Publikationen des LfDI BW informiert. Für eine Anmeldung zum Newsletters ist die Angabe einer E-Mail-Adresse erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a DS-GVO. Die Einwilligung kann entweder durch Anklicken des Abmeldelinks in der Newsletter-E-Mail oder durch eine E-Mail an pressestelle@lfdi.bwl.de jederzeit widerrufen werden.

Beachten Sie bitte auch unsere Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 DS-GVO