Neues Landesdatenschutzgesetz, neue Regeln für die Videoüberwachung: Was gilt, was gilt nicht?

Keber Quarterly: Offene Sprechstunde mit LfDI Tobias Keber am 26.5.2026 / 17 Uhr.

Teilnahme vor Ort in Stuttgart / Online im Livestream: https://tube.bawü.social/c/lfdi_live/videos

Darf ein städtisches Schwimmbad Videokameras für mehr Sicherheit im Badebetrieb einsetzen? Darf es dabei Künstliche Intelligenz nutzen? Wird der Pausenhof der Schule zur videoüberwachten Zone? Können Müllcontainer videoüberwacht werden, um illegale Müllablagerungen zu unterbinden? Im Februar 2026 hat das Parlament die Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes verabschiedet. Eine zentrale Neuerung ist, dass der Anwendungsbereich für die Videoüberwachung durch öffentliche Stellen erweitert wurde. Das Gesetz liefert aber keinen Freifahrtschein zur Videoüberwachung, sondern die Vorgaben sind genau zu analysieren.

Was steht im Gesetz? Was nicht? Was müssen Verantwortliche in den Rathäusern beachten, wenn sie rechtskonform Videoüberwachung einsetzen wollen? In seiner offenen Sprechstunde am 26. Mai 2026 um 17 Uhr erläutert der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg und 2026 Vorsitzender der Datenschutzkonferenz Prof. Dr. Tobias Keber, was im neuen Landesdatenschutzgesetz zur Videoüberwachung steht und diskutiert mit allen Interessierten, was diese neuen Regelungen konkret für die Praxis bedeuten. Die Sprechstunde wird live gestreamt auf PeerTube: https://tube.bawü.social/c/lfdi_live/videos Die Veranstaltung ist kostenfrei. Wer vor Ort dabei ist, ist zum anschließenden Get-together herzlich eingeladen. Anmeldung für die Teilnahme vor Ort: https://lfdi-bw.de/Schulungen Die online-Teilnahme ist ohne Anmeldung möglich.

Weitere Informationen:

Die Rechtsgrundlage, über die in der offenen Sprechstunde diskutiert wird, ist § 18 Absatz 1 Landesdatenschutzgesetz neue Fassung. Im Februar 2026 hat der Landesbeauftragte eine Kurzübersicht veröffentlicht, wie die neuen Regelungen zur Videoüberwachung einzuordnen sind: Die Übersicht „Update kompakt: Videoüberwachung – Was Verantwortliche jetzt beachten müssen“ steht auf der Website des LfDI BW: https://lfdi-bw.de/videoueberwachung-neu

Bild: Reihaneh Golpayegani & Digit / Surveillance / Licenced by CC-BY 4.0


Beitrag vom 12.5.2026

Für Rückfragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer
0711/615541-23 und per E-Mail: pressestelle@lfdi.bwl.de

Weitere Informationen zu Datenschutz und Informationsfreiheit finden Sie im Internet unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de oder unter www.datenschutz.de.