LfDI sucht kommunale Champions!
Wettbewerb zu Datenschutz und Informationsfreiheit

So können Sie mitmachen!

  1. Teilnahmebedingungen und Bestenehrung

Teilnahmeberechtigt sind kommunale Stellen in Baden-Württemberg, d.h. alle Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie Landratsämter.

Die Teilnahmefrist endet mit Ablauf des 31. August 2024. Nur rechtzeitig eingereichte Ideen werden berücksichtigt. Die Einreichung kann über unser Online-Formular erfolgen.

Die besten Ideen werden von einer fachkundigen Jury unter Leitung des Landesbeauftragten Prof. Dr. Tobias Keber ausgewählt.

Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung der eingereichten Ideen.

Die Entscheidung der Jury ist rechtsgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Anzahl der prämierten Ideen obliegt der Jury.

Die Auszeichnung erfolgt öffentlich. Außerdem behalten wir uns vor, den Wettbewerb und die prämierten Ideen auf unserer Homepage und in unserem Tätigkeitsbericht vorzustellen. Die kommunalen Stellen können darüber hinaus ihre Teilnahme und ihr Abschneiden gerne auf ihren Internetpräsenzen präsentieren.

  1. Urheber- und Nutzungsrechte

Die Teilnehmenden sichern zu, dass sie über alle Rechte an den eingereichten Ideen verfügen, und reichen nur von ihnen erstellte Ideen ein. Ideen, die Schutzrechte wie Marken-, Urheber- oder Patentrechte verletzen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Sollten Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellen die Teilnehmenden den LfDI von allen Ansprüchen frei.

Die Teilnehmenden erklären sich einverstanden, dass der LfDI über die eingereichten Ideen räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt berichtet und in seiner Öffentlichkeitsarbeit auf sie verweist.