Künstliche Intelligenz und Datenschutz gehören zusammen: Die Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg übernehmen den Vorsitz vom DSK-Arbeitskreis zu Künstlicher Intelligenz

Bei der Entwicklung und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) werden gegebenenfalls eine Vielzahl von personenbezogenen Daten verarbeitet. Die Datenschutzkonferenz (Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, kurz DSK) unterstützt verantwortliche Stellen dabei, datenschutzrechtliche Fragen in diesem Kontext frühzeitig zu adressieren. Hierfür hat die DSK auf ihrer 108. Konferenz am 14. November 2024 in Wiesbaden mit einstimmigem Beschluss einen eigenen Arbeitskreis Künstliche Intelligenz eingerichtet. Den Vorsitz übernehmen der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Prof. Dr. Dieter Kugelmann und der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Prof. Dr. Tobias Keber. Ziel des Arbeitskreises ist es, Anforderungen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln, um KI datenschutzkonform zu realisieren und einzusetzen.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Prof. Dr. Tobias Keber: „Wir arbeiten seit langem an der Schnittstelle von Datenschutz und Künstlicher Intelligenz. Im Rahmen unserer jährlichen KI-Woche, weiteren Fachtagen und Schulungsangeboten in unserem Bildungszentrum BIDIB tauschen wir uns mit den Akteuren aus, die KI einsetzen oder einsetzen wollen. Wir übernehmen gerne den Co-Vorsitz des DSK-Arbeitskreises zu Künstlicher Intelligenz mit Rheinland-Pfalz und unterstützen nach Kräften den datenschutzkonformen Einsatz innovativer Technologien, der das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürgern genießt.“

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Prof. Dr. Dieter Kugelmann: „Ich freue mich auf die Kooperation mit Baden-Württemberg, in die wir unsere Erfahrungen aus der Taskforce KI der letzten Jahre einbringen können. Wir unterstützen in der DSK den fortschrittsorientierten und rechtskonformen Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Gerade hier wird der Arbeitskreis dazu beitragen, Innovation und Datenschutz gemeinsam zu denken.“

Der Arbeitskreis KI vereinigt technische und rechtliche Expertise aller in der DSK verbundenen Aufsichtsbehörden. Er soll die Entwicklungen und Wirkungen sowohl der KI-Technologien als auch der KI-Regulierung beobachten, konstruktiv-kritische Beiträge zu aktuellen Diskussionen um KI leisten, Handreichungen und Orientierungshilfen herausgeben und dazu beitragen, dass sich die Aufsichtstätigkeit innovationsfreundlich und risikospezifisch fortentwickeln kann.

 

Weitere Informationen:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Prof. Dr. Dieter Kugelmann hat eine gleichlautende Pressemitteilung veröffentlicht.

Die Pressemitteilung der DSK zu den Beschlüssen der 108. Konferenz steht hier: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/pressemitteilungen.html

 


Für Rückfragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer
0711/615541-23 und per E-Mail: pressestelle@lfdi.bwl.de

Weitere Informationen zu Datenschutz und Informationsfreiheit finden Sie im Internet unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de oder unter www.datenschutz.de.