Überblick behalten mit ONKIDA: LfDI aktualisiert Übersicht zu KI und Datenschutz

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg hat sein Online-Tool ONKIDA, den Orientierungshilfen Navigator KI & Datenschutz, auf den aktuellen Stand gebracht. Das Tool wird kontinuierlich weiterentwickelt und dient allen als Arbeitshilfe, die in Behörden und Unternehmen KI in die Arbeitsprozesse integrieren wollen. Die klar strukturierte Übersicht benennt zentrale datenschutzrechtliche Aspekte beim Einsatz von KI und liefert die zugehörige rechtlichen Informationen.

„Gerade beim Thema Künstlicher Intelligenz und den vielen neuen Entwicklungen kann man schnell die Übersicht verlieren. ONKIDA ist das hilfreiche Tool, um den Überblick über die verschiedenen datenschutzrechtlichen Implikationen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu behalten. Wir unterstützen damit alle Verantwortlichen, die KI einsetzen oder einsetzen wollen“, sagt der Landesbeauftragte Prof. Dr. Tobias Keber.

Die neue Fassung ist ab sofort unter https://lfdi-bw.de/onkida zu finden.

Weitere Informationen

Die KI-Verordnung triff sukzessive in Kraft, Behörden und Unternehmen wollen aber bereits jetzt KI einsetzen. Um zu helfen, mehr Rechtssicherheit zu schaffen, liefern die verschiedenen europäischen Aufsichtsbehörden regelmäßig Arbeitshilfen und Handreichungen. Sie thematisieren unterschiedliche datenschutzrechtliche Aspekte beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg etwa hat ein auf europäischer Ebene viel beachtetes Arbeitspapier zu den Rechtsgrundlagen im Datenschutz beim Einsatz von KI erstellt. ONKIDA stellt diese und zahlreiche weitere Dokumente zusammen und verweist auf die jeweiligen Textauszüge zu den angesprochenen Datenschutzfragen.

Die jetzt veröffentlichte Version 2.0 enthält unter anderem die Aktualisierung des Diskussionspapiers „Rechtsgrundlagen im Datenschutz beim Einsatz Künstlicher Intelligenz“ des LfDI BW, die „DSK-Orientierungshilfe zu empfohlenen technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Entwicklung und beim Betrieb von KI-Systemen“ und die Empfehlungen zur KI Entwicklung der französischen Aufsichtsbehörde CNIL. Zudem wurden die Stellungnahme des europäischen Datenschutzausschusses zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit KI-Modellen (Stellungnahme 28 / 2024) der KI-Fragenkatalog der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und der Bericht für den Europäischen Datenschutzausschuss zu KI Risiken und Risikenminderung bei Large Language Models in ONKIDA ergänzt.


Beitrag vom 27.8.2025.

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Weitere Informationen zu Datenschutz und Informationsfreiheit finden Sie im Internet unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de oder unter www.datenschutz.de.