Die Konferenz der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder und des Bundes (DSK) hat heute (23.04.2026) eine Pressemitteilung zum Austausch mit spezifischen Datenschutzaufsichtsbehörden zu Beschwerden und „Digitale Gewalt“ veröffentlicht.
Pressemitteilung der Datenschutzkonferenz (DSK)
23.04.2026
Austausch zwischen Mitgliedern der DSK und spezifischen Datenschutzaufsichtsbehörden zu Beschwerden und „Digitale Gewalt“
Beim Austauschtreffen von Mitgliedern der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) und der spezifischen Aufsichtsbehörden am 22. April in Stuttgart diskutierten die Datenschützer_innen unter anderem über den in der vergangenen Woche vom Bundesjustizministerium vorgelegten Gesetzesentwurf „zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt“. Dabei besprachen sie einordnend, wie Vorschriften der DS-GVO und angrenzender Bestimmungen des europäischen Daten- und Digitalrechts, wie dem Digital Services Act und der KI-Verordnung, Herstellung und Verbreitung von Deepfakes adressieren.
Mit dem Gesetzesentwurf will das Bundesjustizministerium härtere Strafen für Täter_innen festlegen, die Menschen in ihrer Privatsphäre verletzen. Stärker sanktioniert werden sollen vor allem sexualisierte Deepfakes, sowie der digitale Hausfriedensbruch, hier ist insbesondere die unbefugte Überwachung durch GPS-Tracker gemeint, die in Beschwerden von Betroffenen zunehmend eine Rolle spielen.
Ein weiteres Thema des Treffens war der Umgang mit stark gestiegenen Beschwerdezahlen. Der Austausch ergab, dass ein deutlicher Anstieg der Beschwerdezahlen nicht nur bei den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder, sondern auch bei der bereichsspezifischen Aufsicht des Rundfunks, der Landesmedienanstalten und der Kirchen zu verzeichnen sind.
Über die Datenschutzkonferenz:
Die Datenschutzkonferenz besteht aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Sie hat die Aufgabe, die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schützen, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten. Der Austausch mit den spezifischen Aufsichtsbehörden findet zwei Mal im Jahr statt, am 22. April tauschten sich Vertreter_innen der DSK mit Datenschützer_innen der Landesmedienanstalten, Kirchen und des Rundfunks aus.
Beitrag vom 23.04.2026
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