Stuttgart, 11. Juli 2012

Pressemitteilung

Energiewende nur mit datenschutzkonformer Technik
Datenschutzbeauftragter gegen „gläsernen Stromkunden“

 

Eine ressourcenschonende, umweltfreundliche und nachhaltige Energieversorgung bedingt intelligente Energienetze und -zähler, um mit last- und zeitabhängigen Tarifen besser auf eine schwankende Energieproduktion reagieren zu können. Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Jahr 2011 wurden hierfür die Voraussetzungen geschaffen. Nun müssen nach Ansicht des baden-württembergischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Jörg Klingbeil, die Weichen für eine datenschutzfreundliche Umsetzung der neuen Technik gestellt werden: „Schon bei der Konzeption und Gestaltung der technischen Systeme muss der Datenschutz berücksichtigt werden. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben deshalb Vorschläge für die Konkretisierung der im Energiewirtschaftsgesetz nur allgemein formulierten datenschutzrechtlichen Anforderungen unterbreitet und insbesondere Empfehlungen für eine datenschutzkonforme Technik ausgesprochen. Hierzu haben wir eine Orientierungshilfe für den Einsatz intelligenter Stromzähler (Smart Metering) erarbeitet, damit die zentralen Forderungen des Datenschutzes wie Zweckbindung, Datensparsamkeit und Erforderlichkeit von vornherein berücksichtigt werden können. Informationen zum Strombezug sollen möglichst ohne Personenbezug – also pseudonymisiert oder anonymisiert – und zudem in so großen Zeitabständen erhoben werden, dass daraus nicht auf das konkrete Nutzerverhalten geschlossen werden kann. Der Verbraucher muss zudem erkennen können, welche Daten über ihn durch den intelligenten Stromzähler übermittelt werden und wer darauf zugreifen kann; seine Rechte auf Löschung, Berichtigung und Widerspruch sind zu wahren. Für die Verbrauchsdaten ist eine angemessene Löschfrist festzulegen; eine Vorratsdatenspeicherung ist unbedingt zu vermeiden. Schließlich dürfen ihm günstige Tarife nicht nur dann angeboten werden, wenn er möglichst viel von seinem Verhalten preisgibt. Den ‚gläsernen Stromkunden‘ darf es bei allem Verständnis für eine umweltfreundliche Energieerzeugung nicht geben.“

Die Forderungen der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sind in der als Anlage 1 beigefügten Entschließung vom 27. Juni 2012 aufgeführt. Die „Orientierungshilfe zum datenschutzgerechten Smart Metering“ ist finden Sie hier:

Orientierungshilfe datenschutzgerechtes Smart Metering