Stuttgart, 26. April 2011

Pressemitteilung
Landesdatenschutzbeauftragter Jörg Klingbeil:
Ob „Google Street View“ oder „Microsoft Bing Maps Streetside“ –
keine Online-Panoramabilder ohne das Recht zum Widerspruch vorab!

 

Die Ankündigung der Firma Microsoft, für ihr Angebot „Bing Maps Streetside“ ab dem 9. Mai 2011 Kamerafahrten durchzuführen, um schon ab Sommer 2011 Panoramabilder im Internet zu veröffentlichen, hat den Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg, Jörg Klingbeil, auf den Plan gerufen, dem seit dem 1. April 2011 auch die datenschutzrechtliche Aufsicht über die Privatwirtschaft im Lande obliegt.

„Zwar möchte Microsoft seine Kamerafahrzeuge wohl zunächst nur in vier bayerische Städte, nämlich nach Nürnberg, Erlangen, Fürth und Augsburg entsenden; Kamerafahrten in weiteren 50 Städten und Regionen sollen aber offenbar bald folgen. Das Unternehmen sollte daher baldmöglichst darüber Aufschluss geben, ob in dieser zweiten Projektphase auch baden-württembergische Städte und Gemeinden für seinen Online-Panoramadienst erfasst werden sollen,“ erklärte Jörg Klingbeil.

Dabei geht es dem Landesbeauftragten nicht darum, die Kamerafahrten für „Bing Maps Streetside“ hierzulande grundsätzlich zu verhindern. „Dem informationellen Selbstbestimmungsrecht der Bürger muss das Unternehmen Microsoft jedoch ebenso Rechnung tragen, wie dies seinen Mitbewerbern auf dem Markt für Online-Panoramaansichten abverlangt wird,“ macht Jörg Klingbeil deutlich. Namentlich hält er es für unabdingbar, dass das Unternehmen den betroffenen Eigentümern und Mietern die Möglichkeit einräumt, der Veröffentlichung von Aufnahmen der in ihrem Eigentum stehenden bzw. von ihnen bewohnten Gebäude schon vorab zu widersprechen, noch bevor diese Bilder in das Internet gestellt werden. „Denn wenn eine Panoramaaufnahme erst einmal veröffentlicht ist, ist das Kind oft schon in den Brunnen gefallen. Dies gilt umso mehr, als sich online gestellte Inhalte kaum mehr löschen lassen“, gibt Jörg Klingbeil zu bedenken. „Aus gutem Grund ist das Vorab-Widerspruchsrecht deshalb ein zentraler Bestandteil des 13-Punkte-Katalogs gewesen, den der Hamburgische Datenschutzbeauftragte im letzten Jahr mit der Firma Google ausgehandelt hat, um die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen im Rahmen des vergleichbaren Online-Dienstes ‚Google Street View‘ zu wahren.“

Zwar hat ein solches Vorab-Widerspruchsrecht in dem vom Branchenverband BITKOM erarbeiteten Datenschutzkodex für Geodatendienste, der in Ergänzung zu einem künftigen Bundesgesetz der Selbstregulierung der Internetwirtschaft dienen soll, keine Aufnahme gefunden; dies lässt der Landesbeauftragte als Argument jedoch nicht gelten. Er verweist auf einen Beschluss der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich vom 8. April 2011, in dem Deutschlands Datenschützer keinen Zweifel daran ließen, dass sie die Inhalte dieses Kodex für unzulänglich halten. Zugleich forderten sie ein gesetzlich verbrieftes Widerspruchsrecht, das schon vor der Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet ausgeübt werden kann. „Ich werde daher gegenüber Microsoft darauf drängen, dass das Unternehmen Kamerafahrten hierzulande mit angemessenem Vorlauf ankündigt und die Aufnahmen schon vor ihrer Veröffentlichung unkenntlich macht, wenn die betroffenen Bürgerinnen und Bürger dies verlangen,“ erklärte Jörg Klingbeil.