Stuttgart, 20. Juli 2011

Pressemitteilung

Vorabwiderspruchsverfahren bei Microsoft Bing Maps Streetside nimmt Konturen an

 

Hatte es vor kurzem noch den Anschein, als drohe wegen des Microsoft-Online-Dienstes „Bing Maps Streetside“ ein Konflikt zwischen dem multinationalen Konzern und den Aufsichtsbehörden für den Datenschutz, so kann der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg, Jörg Klingbeil, nunmehr Entwarnung geben. Bereits im Juni 2011 hatte das federführende Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht vermeldet, dass Microsoft sich grundsätzlich bereit erklärt habe, Vorabwidersprüche gegen die Veröffentlichung von Panoramaansichten unter Bing Maps Streetside entgegenzunehmen und schon vor dem Start des Online-Dienstes zu berücksichtigen; jetzt hat die Ansbacher Aufsichtsbehörde sich mit dem Unternehmen auf ein konkretes Widerspruchsverfahren verständigt.

Wie das Landesamt für Datenschutzaufsicht in Bayern der Presse am 15. Juli 2011 mitgeteilt hat, kann jede Privatperson, die sich durch die Abbildung ihres bzw. des von ihr bewohnten Hauses im Internet gestört fühlt, dieser Veröffentlichung in der Zeit vom 1. August bis zum 30. September 2011 vorab widersprechen – sei es online oder auf dem Postweg. In beiden Fällen ist ein mit dem Landesamt abgestimmtes Formular von Microsoft zu verwenden, welches das Unternehmen voraussichtlich ab dem 1. August 2011 auf der Internet-Seite http://www.microsoft.com/maps/de-DE/streetside.aspx bereitstellen wird. Wer keinen Internetzugang hat, kann das Formular stattdessen auch bei folgender Adresse beziehen:

Microsoft Deutschland GmbH
Widerspruch Bing Maps Streetside
Postfach 10 10 33
80084 München

Microsoft hat der bayerischen Aufsichtsbehörde zugesagt, allen Widerspruchsführern eine Eingangsbestätigung zukommen zu lassen und die Widersprüche – die übrigens keiner Begründung bedürfen – umgehend zu bearbeiten. Das Unternehmen wird das betreffende Gebäude unkenntlich machen und die Formulardaten danach unverzüglich löschen.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Baden-Württemberg begrüßte die getroffenen Absprachen. „Nachdem Microsoft mit seinem Zugeständnis, Vorabwidersprüche zu berücksichtigen, erfreulicherweise frühzeitig eingelenkt hat, nimmt das Versprechen des Konzerns jetzt konkrete und bürgerfreundliche Konturen an,“ stellte er zufrieden fest. „Dass für die Vorabwidersprüche nur ein relativ schmales Zeitfenster von August bis September – dazu noch in der Urlaubszeit – geöffnet werden soll, ist dabei sicherlich ein Wermutstropfen; offenbar kann Microsoft nur so sicherstellen, dass alle Vorabwidersprüche tatsächlich bearbeitet werden, bevor ‚Bing Maps Streetside‘ online geht.“

Ausdrücklich wies Jörg Klingbeil darauf hin, dass die besagte Zweimonats-Frist für das ganze Bundesgebiet gelten solle – und zwar unabhängig davon, ob das betreffende Haus in einem bereits von Microsoft befahrenen Abschnitt liege: „Die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg, die eine Veröffentlichung von Panoramabildern ihres Hauses nicht wünschen, müssen daher nicht zuwarten, bis die von Micosoft entsandten Kamerafahrzeuge in ihrer Stadt auftauchen.“ Wer die Frist versäume, könne später immer noch Widerspruch einlegen und so wenigstens eine nachträgliche Löschung der veröffentlichten Aufnahmen erreichen. Sobald das Widerspruchsformular von Microsoft veröffentlicht werde, werde er auf seiner Homepage darauf verlinken, kündigte Jörg Klingbeil an.

Insgesamt, so das Fazit des Landesbeauftragten, belege der Verhandlungserfolg der Ansbacher Kollegen, dass der Datenschutz in Deutschland entgegen mancher Unkenrufe auch im Internet-Zeitalter keinesfalls auf verlorenem Posten stehe. Vielmehr gelinge es mit Konsequenz und Beharrlichkeit, dem informationellen Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger auch bei den Global Playern der Branche Geltung zu verschaffen.