Landesinformationsfreiheitsgesetz: Praxisratgeber zum LIFG aktualisiert

LfDI Prof. Dr. Tobias Keber: „Mit unserem Ratgeber bieten wir allen Interessierten und den öffentlichen Stellen Praxistipps und Unterstützung zum Umgang mit LIFG-Anfragen mit besonderem Fokus auf den aktuellen Stand der Diskussion und die Rechtsprechung zur Informationsfreiheit in Baden-Württemberg.“

Praxisratgeber als pdf

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat seinen Praxisratgeber zum Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) erneut aktualisiert. Der Praxisratgeber bietet Tipps und Hilfestellungen, die sich an wiederkehrenden Fragen und Fallkonstellationen aus der Praxis orientieren. Alle Interessierten können den Praxisratgeber nutzen, um zielgerichtet Anfragen zu stellen. Auskunftspflichtige Stellen erhalten mit dem Praxisratgeber Unterstützung, um zielgerichtet Anfragen zu beantworten.

Mit der neuen Auflage berücksichtigt der Landesbeauftragte nicht nur die aktuelle Rechtsprechung, sondern geht auch auf die aktuelle Entwicklung der Informationsfreiheit in Baden-Württemberg ein. Der Praxisratgeber steht auf der Homepage des Landesbeauftragten zum Download bereit.

 

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Für Rückfragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer
0711/615541-23 und per E-Mail: pressestelle@lfdi.bwl.de

Weitere Informationen zu Datenschutz und Informationsfreiheit finden Sie im Internet unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de oder unter www.datenschutz.de.