Hier haben wir für Sie Presseartikel, in denen der Landesbeauftragte erwähnt wird, aufgelistet.
Dieser Abschnitt wird regelmäßig um weitere Beiträge ergänzt. Es lohnt sich daher, hier immer wieder vorbeizuschauen.
„Bundestag für einheitliche Bürger-Identifikationsnummer – trotz Experten-Kritik“
„Um die Digitalisierung der Verwaltung voranzubringen, hat der Bundestag am Donnerstag das Registermodernisierungsgesetz beschlossen. Kritik am Inhalt folgte prompt – unter anderem aus Baden-Württemberg.“
Zum Beitrag: https://www.swr.de
„Unternehmen sind mit einer massiven Bußgeldgefahr konfrontiert“
„Nach einem EuGH-Urteil können Firmen nicht mehr ohne Weiteres Daten in die USA übermitteln. Für Datenschützer Brink könnte langfristig das Cloud-Projekt Gaia-X eine Lösung sein.“
Zum Interview mit Stefan Brink: https://www.handelsblatt.com
Lobbyregister für den baden-württembergischen Landtag
Lobbyregister für den baden-württembergischen Landtag führt zu mehr Transparenz
LfDI Stefan Brink: „Es ist klar erkennbar und sehr erfreulich, dass mit dem Lobbyregister die Rechte der Bürger_innen gestärkt werden. Das ist der nächste richtige Schritt hin zu einem transparenten und vertrauenswürdigen Staat!“
Am Mittwoch, 27.1. findet im Landtag die erste Beratung über den Gesetzentwurf zum Transparenzregister statt. Die Einführung eines solchen Registers für den baden-württembergischen Landtag und die Landesregierung ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Bürgerrechts auf freien Zugang zu Informationen. Mit diesem öffentlichen Register wird es Bürger_innen ermöglicht besser nachzuvollziehen, welche Organisationen und Verbände ihre Interessen im Rahmen von Gesetzgebungsprozessen eingebracht haben. Das Lobbyregister bietet damit die Grundlage für wirkungsvolle Transparenz.
Der Landesbeauftragte Stefan Brink: „Ein gesetzlich verankertes öffentliches Lobbyregister stärkt das Vertrauen in politische Entscheidungsprozesse. Es ergänzt das Landesinformationsfreiheitsgesetz, ersetzt es aber nicht.“
Nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) haben Bürger_innen das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dieses Gesetz gibt es in Baden-Württemberg seit 2016. Das Lobbyregister ergänzt das LIFG in sinnvoller Weise, indem es auch die Beratungen des Parlaments und der Regierung transparenter macht. Das begrüßt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Stefan Brink nachdrücklich.
Der nächste folgerichtige Schritt wäre ein Transparenzgesetz, das öffentliche Stellen grundsätzlich verpflichtet, bestimmte amtliche Informationen für die Bürger_innen proaktiv im Internet zu veröffentlichen, auch ohne dass dazu spezielle Anfragen gestellt werden müssen.
LfDI Stefan Brink: „Es ist klar erkennbar und sehr erfreulich, dass mit dem Lobbyregister die Rechte der Bürger_innen gestärkt werden. Das ist der nächste richtige Schritt hin zu einem transparenten und vertrauenswürdigen Staat – und zu einem umfassenden Transparenzgesetz, wie es bereits in Hamburg, Bremen, Rheinland-Pfalz oder Thüringen besteht!“
Weitere Informationen
Das Transparenzregister soll auf der Internetseite des Landtags veröffentlicht werden und erfasst Organisationen und Verbände, die regelmäßig, auf Dauer angelegt oder im Auftrag Dritter Interessenvertretung gegenüber dem Landtag, den Fraktionen, den Mitgliedern, der Landesregierung oder einem ihrer Mitglieder betreiben. Nur wer sich registriert, kann gehört werden. Das Register beinhaltet u.a. Name der Institution und Sitz mit Angaben zu Kontaktdaten. Das Gesetz soll noch in der laufenden Legislaturperiode beschlossen werden und nach der Landtagswahl im Mai 2021 in Kraft treten.
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Für Rückfragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer
0711/615541-23 und per E-Mail: pressestelle@lfdi.bwl.de
Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit finden Sie im Internet unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de oder unter www.datenschutz.de.
„Wie die App Clubhouse zum Datenhandel animiert“
„Die aktuell gehypte App Clubhouse lädt zu Podiumsdiskussionen über allerhand spannende Themen. Doch wer andere einlädt, soll all seine Kontakte an das US-Unternehmen weitergeben. Baden-Württembergs oberster Datenschützer Stefan Brink warnt davor.“
Zum Artikel: https://www.stimme.de
„Wenn Serverausfälle den Unterricht dominieren“
„Hardware- und Softwareprobleme sorgen für Unmut. Das häusliche Distanzlernen scheitert nicht nur in Baden-Württemberg viel zu oft an einer Überlastung der Lernplattformen, die alle Beteiligten frustriert.“
Zum Artikel: https://www.faz.net
„’Clubhouse‘-App macht Datenschützer misstrauisch“
„Die App Clubhouse ist bei Vertretern aus Politik und Medien extrem beliebt. Die Datenverarbeitung wirft allerdings Fragen auf. Trotzdem trifft die App den Nerv der Zeit, berichtet ein User.“
Zum Artikel: https://www.stuttgarter-zeitung.de
„Schulen und Datenschutz“
„Pilotprojekt testet Microsoft-Software im Unterricht. Mit den Corona-Maßnahmen findet Schulunterricht derzeit vor allem digital statt. Dazu kommt – statt die übliche Open-Source-Lösungen – an 27 beruflichen Schulen in Baden-Württemberg Microsoft Teams zum Einsatz. Eine Ausnahme und ein Pilotprojekt, dem vor allem Datenschützer kritisch gegenüber stehen.“
Zum Beitrag: https://www.deutschlandfunk.de
LfDI Brink nutzt und unterstützt Social Media Plattform Mastodon
LfDI Stefan Brink: „Digitalisierung und Datenschutz gehören zusammen. Social Media kann auch datenschutzkonform funktionieren.“
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Stefan Brink nutzt ab sofort die Social Media Plattform Mastodon (https://bawü.social/@lfdi). Nutzer_innen können dem Landesbeauftragten unter @lfdi@bawü.social folgen.
Der Landesbeauftragte Stefan Brink: „Digitalisierung und Datenschutz gehören zusammen. Gerade wir Datenschützer haben die Aufgabe, die Bevölkerung für Themen des digitalen Wandels zu sensibilisieren und nutzen dafür auch moderne Möglichkeiten von sozialen Netzwerken. Social Media ist ein Teil unserer Sensibilisierung- und Öffentlichkeitsarbeit und wird von uns datenschutzkonform eingesetzt. Daher haben wir von Twitter auf Mastodon umgesattelt und aus rechtlichen Gründen einen Schritt getan, der heute gesellschaftlich breiter nachvollzogen wird. Im Netzwerk Mastodon bleiben wir im digitalen regen Austausch mit den Menschen, ohne unsere oder die Daten der Nutzer_innen in die Hand eines kommerziellen Unternehmens zu geben, das mit den persönlichen Daten Geschäfte macht. Wir freuen uns, wenn möglichst viele zu datenschutzkonformen Kommunikationsplattformen wechseln – von öffentlichen Stellen verlangen wir dies. Deswegen gehen wir im Jahr 2021 auf die öffentlichen Stellen in Baden-Württemberg zu.“
Für den datenschutzkonformen Betrieb des Accounts nutzt der Landesbeauftrage eine eigene Mastodon-Instanz und hostet sie selbst. Öffentliche Stellen aus Baden-Württemberg sollen künftig auf der bawü.social-Instanz einen Account einrichten können und darüber direkt und rechtskonform mit der Bürgerschaft kommunizieren. Privaten Nutzer_innen kann die Instanz nicht geöffnet werden, sie können einen Account bei einem der zahlreichen weiteren Mastodon-Instanzen anlegen.
Anders als bei Twitter ist Mastodon dezentral organisiert. Es gibt somit keine zentralen Server, die alle Nutzer_innen gleichermaßen erfassen, sondern eine Vielzahl von kleinen Servern, die miteinander vernetzt sind. Dem übergeordnet ist das Fediverse – ein föderiertes Netzwerk, bei dem sich diverse Plattformen untereinander verbinden können. Mastodon ist Teil dieses Fediverse.
Weitere Informationen
Anfang des Jahres 2020 ist der Landesbeauftragte Brink bei Twitter ausgestiegen. Nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichts sind unter anderem Behörden beim Betrieb einer Fanpage oder eines Twitter-Accounts ebenso als Mitverantwortliche zu sehen wie die Plattformbetreiber selbst. Sie sind rechenschaftspflichtig und müssen erklären können, welche Daten auf dem Account oder der Fanpage erhoben und wie sie verarbeitet werden. Das führt auch dazu, dass zwischen den beiden gemeinsam Verantwortlichen ein Vertrag gemäß Artikel 26 DS-GVO abgeschlossen werden muss, in dem die Wahrnehmung der Pflichten durch die Parteien, wie beispielsweise die Information gegenüber Betroffenen, transparent und eindeutig geregelt wird. Da solche Verträge in datenschutzgerechter Form nicht vorlagen und bis heute nicht vorliegen und damit unklar bleibt, was mit Daten geschieht, die bei Twitter landen, hat sich der Landesbeauftragte von dort zurückgezogen.
Die Mikroblogging-Plattform Mastodon ist eine Alternative zu Twitter. Kurznachrichten, die auf Twitter „tweets“ heißen, heißen auf Mastodon „Toots“ (Deutsch: „Tröts“). Die maximale Länge einer Nachricht beträgt 500 Zeichen. Bilder und Videos können auch hier gezeigt werden. Man kann andere Nutzer_innen mit einem @-Zeichen direkt ansprechen und mit Hashtags (#) Inhalte verschlagworten. Die Plattform ist dezentral aufgebaut – im Prinzip wie ein E-Mail-Dienst. Am 28.12.2020 ist der Landesbeauftrage auf der Social Media Plattform in die Testphase gestartet. Der Account läuft jetzt im Regelbetrieb.
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Für Rückfragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer
0711/615541-23 und per E-Mail: pressestelle@lfdi.bwl.de
Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit finden Sie im Internet unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de oder unter www.datenschutz.de.
„Rüffel für SAP-Personalleitung in der ‚E-Mail-Affäre'“
Landesdatenschutzbeauftragter moniert „E-Mail-Affäre“ bei den Walldorfern, sieht aber eher die Arbeitsgerichte zuständig.
Zum Artikel auf https://www.rnz.de
„Mastodon ist kein vollständiger, aber doch ein guter Twitter-Ersatz“
Stefan Brink kritisiert die Nutzung kommerzieller Plattformen durch öffentliche Stellen und streitet für datenschutzkonforme Social-Media-Alternativen. Der Datenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg geht nun ganz praktisch mit gutem Beispiel voran und bietet eine selbst betriebene Infrastruktur zur Kommunikation an.
Zum Interview mit Stefan Brink auf https://netzpolitik.org