Lobbyregister für den baden-württembergischen Landtag führt zu mehr Transparenz
LfDI Stefan Brink: „Es ist klar erkennbar und sehr erfreulich, dass mit dem Lobbyregister die Rechte der Bürger_innen gestärkt werden. Das ist der nächste richtige Schritt hin zu einem transparenten und vertrauenswürdigen Staat!“
Am Mittwoch, 27.1. findet im Landtag die erste Beratung über den Gesetzentwurf zum Transparenzregister statt. Die Einführung eines solchen Registers für den baden-württembergischen Landtag und die Landesregierung ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Bürgerrechts auf freien Zugang zu Informationen. Mit diesem öffentlichen Register wird es Bürger_innen ermöglicht besser nachzuvollziehen, welche Organisationen und Verbände ihre Interessen im Rahmen von Gesetzgebungsprozessen eingebracht haben. Das Lobbyregister bietet damit die Grundlage für wirkungsvolle Transparenz.
Der Landesbeauftragte Stefan Brink: „Ein gesetzlich verankertes öffentliches Lobbyregister stärkt das Vertrauen in politische Entscheidungsprozesse. Es ergänzt das Landesinformationsfreiheitsgesetz, ersetzt es aber nicht.“
Nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) haben Bürger_innen das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dieses Gesetz gibt es in Baden-Württemberg seit 2016. Das Lobbyregister ergänzt das LIFG in sinnvoller Weise, indem es auch die Beratungen des Parlaments und der Regierung transparenter macht. Das begrüßt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Stefan Brink nachdrücklich.
Der nächste folgerichtige Schritt wäre ein Transparenzgesetz, das öffentliche Stellen grundsätzlich verpflichtet, bestimmte amtliche Informationen für die Bürger_innen proaktiv im Internet zu veröffentlichen, auch ohne dass dazu spezielle Anfragen gestellt werden müssen.
LfDI Stefan Brink: „Es ist klar erkennbar und sehr erfreulich, dass mit dem Lobbyregister die Rechte der Bürger_innen gestärkt werden. Das ist der nächste richtige Schritt hin zu einem transparenten und vertrauenswürdigen Staat – und zu einem umfassenden Transparenzgesetz, wie es bereits in Hamburg, Bremen, Rheinland-Pfalz oder Thüringen besteht!“
Weitere Informationen
Das Transparenzregister soll auf der Internetseite des Landtags veröffentlicht werden und erfasst Organisationen und Verbände, die regelmäßig, auf Dauer angelegt oder im Auftrag Dritter Interessenvertretung gegenüber dem Landtag, den Fraktionen, den Mitgliedern, der Landesregierung oder einem ihrer Mitglieder betreiben. Nur wer sich registriert, kann gehört werden. Das Register beinhaltet u.a. Name der Institution und Sitz mit Angaben zu Kontaktdaten. Das Gesetz soll noch in der laufenden Legislaturperiode beschlossen werden und nach der Landtagswahl im Mai 2021 in Kraft treten.
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