Rechtsgrundlagen im Datenschutz beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz:

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Der LfDI BW will verantwortliche Stellen unterstützen und die nachhaltige digitale Entwicklung fördern, bei der Datenschutz und Künstliche Intelligenz von Anfang an gemeinsam gedacht werden müssen. So können sowohl die Freiheitsrechte der Bürger_innen gestärkt als auch Innovationen mit integriertem Datenschutz ermöglicht werden. Zur Nutzung dieser Potentiale trägt der Landesbeauftragte mit dem Diskussionspapier „Rechtsgrundlagen im Datenschutz beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz“ vom 13.11.2023 bei. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, wann und wie personenbezogene Daten für das Training und die Anwendung von Künstlicher Intelligenz verarbeitet werden dürfen. Das Diskussionspapier ist keine abschließende datenschutzrechtliche Bewertung beim Einsatz von KI, vielmehr eine Arbeitshilfe, um spezifische Einsatzszenarien innerhalb des rechtlichen Rahmens besser verorten zu können. Es soll verantwortlichen Stellen in Baden-Württemberg dabei helfen, sich mit den Rechtsgrundlagen auseinanderzusetzen, die das geltende Datenschutzrecht für den Einsatz von Systemen der sogenannten KI vorsieht.

Sie können das Diskussionspapier kommentieren. Kommentare sind möglich bis 1.2.2024, 24.00 Uhr. Sie werden danach von der Seite gelöscht. Ein Anspruch auf Aufnahme der Kommentare oder ihrer Inhalte im überarbeiteten Papier besteht nicht. Soweit dies erfolgt, werden im überarbeiteten Papier die entsprechenden Abschnitte mit Hinweis auf die im Online-Kommentar ersichtliche Autorenschaft gekennzeichnet.

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