LfDI veröffentlicht Diskussionspapier zu Rechtsgrundlagen im Datenschutz beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz

LfDI Prof. Dr. Tobias Keber: „Wir empfehlen verantwortlichen Stellen, frühzeitig datenschutzrechtliche Fragestellungen zu berücksichtigen, um die Entwicklung und Anwendung von KI Systemen nachhaltig und sicher zu fördern. Ein regelmäßiger Blick auf den Stand der Verhandlungen der KI-Verordnung ist dabei wichtig, zentrale Vorgaben für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung durch KI-Systeme sieht aber bereits das geltende Recht vor.“

Die Verordnung der Europäischen Union zur Regulierung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz (KI) wird derzeit intensiv diskutiert. Behörden, Unternehmen und weitere Institutionen und Einrichtungen prüfen bereits heute den Einsatz von KI oder nutzen bereits KI-Tools. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg will verantwortliche Stellen unterstützen und die nachhaltige digitale Entwicklung fördern, bei der Datenschutz und Künstliche Intelligenz von Anfang an gemeinsam gedacht werden müssen. So können sowohl die Freiheitsrechte der Bürger_innen gestärkt als auch Innovationen mit integriertem Datenschutz ermöglicht werden. Zur Nutzung dieser Potentiale trägt der Landesbeauftragte mit dem Diskussionspapier „Rechtsgrundlagen im Datenschutz beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz“ bei. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, wann und wie personenbezogene Daten für das Training und die Anwendung von Künstlicher Intelligenz verarbeitet werden dürfen.

Erstmals erscheint beim Landesbeauftragten ein Diskussionspapier in dieser Form zu Rechtsgrundlagen des Datenschutzes beim Einsatz von KI. Das Diskussionspapier ist keine abschließende datenschutzrechtliche Bewertung beim Einsatz von KI, vielmehr eine Arbeitshilfe, um spezifische Einsatzszenarien innerhalb des rechtlichen Rahmens besser verorten zu können. Es soll verantwortlichen Stellen in Baden-Württemberg dabei helfen, sich mit den Rechtsgrundlagen auseinanderzusetzen, die das geltende Datenschutzrecht für den Einsatz von Systemen der sogenannten KI vorsieht.

Das Diskussionspapier steht auf der Homepage zum Abruf. Dort können Interessierte das Papier bis zum 1. Februar 2024 kommentieren und mitdiskutieren.

Weitere Informationen zu KI:

Podcasts

Datenfreiheit – Folge 31: Regulierung von KI, Urteil des Monats vom November 2023

Datenfreiheit, Folge 30: Highlights der KI Woche

Datenfreiheit – Folge 24: Künstliche Intelligenz und Datenschutz vom Juni 2022

KI und Datenschutz – Prof. Dr. Tobias Keber im Datenschutz Talk Podcast vom November 2023

DataAgenda Podcast, Folge 44: Regulierung Generativer KI zwischen Digitalwirtschaft und Datenschutzaufsicht vom September 2023

KI Woche

KI Woche 2022 vom Juli 2022 (Programm)

KI Woche 2023 vom Oktober 2023 (Programm)

Videos der KI Woche 2022 und 2023

Videos

Die Zukunft des Datenschutzes – Ist die DS-GVO bereit für KI? vom Juli 2023 / Diskussionsteilnehmer: LfDI Prof. Tobias Keber, Axel Voss (MdEP), Tobias Haar (Aleph Alpha), Prof. Rolf Schwartmann (Vorsitzender GDD), Kai Zenner (Berater Digitalpolitik MdEP Voss, zuständig für Ausgestaltung der KI-Verordnung). Moderation: Clarissa Henning, Persönliche Referentin Prof. Tobias Keber.

Gezähmte Bots: Wer soll KI regulieren – und wie? Vom 8.11.2023 / Diskussionsrunde mit Dr. Thilo Hagendorff, Universität Stuttgart, IRIS3D; Prof. Dr. Tobias Keber, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg; Prof. Dr. Michael Weyrich, Universität Stuttgart, Leitung Institut für Automatisierungstechnik und Softwaresysteme; Moderation: Eva Wolfangel. Eine Veranstaltung des Internationalen Zentrums für Kultur- und Technikforschung (IZKT) an der Universität Stuttgart, organisiert zusammen mit der Stadtbibliothek Stuttgart im Rahmen von „Leben, Lernen und Schreiben mit KI: ChatGPT und die Folgen: Eine interdisziplinäre Veranstaltungsreihe“.

 

Beitrag vom 13.11.23. Aktualisiert mit Linksammlung zu KI und Datenschutz

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