LfDI gibt mit seinen FAQ zum Hinweisgeberschutzgesetz Orientierung für Unternehmen und Behörden

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz aller Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach dem Hinweisgeberschutzgesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen. Außerdem werden Personen geschützt, die Gegenstand einer solchen Meldung, oder sonst von ihr betroffen sind, also z.B. als Zeugen oder Mitwisser genannt werden. Viele Unternehmen sowie alle Behörden in Baden-Württemberg werden verpflichtet, Meldestellen für Hinweisgeber einzurichten. Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes stellen sich eine Vielzahl von datenschutzrechtlichen Fragen. Die nun vorliegenden FAQ des Landesbeauftragten sollen zu ihrer Beantwortung beitragen und stehen auf der Homepage des Landesbeauftragten.

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