Viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich ehrenamtlich in Vereinen und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. So positiv das ist – es entbindet jedoch nicht von der Verpflichtung der Vereine, staatliche Regeln zu befolgen, auch jene zum Schutz der persönlichen Daten von Mitgliedern, Mitarbeitern und Vereinspartnern.

Deshalb bleibt es nicht aus, dass Vereinsvorstände mit Fragen des Datenschutzes konfrontiert werden und nach Antworten suchen. Zu kaum einem Thema erreichten den LfDI in den letzten Monaten so viele Anfragen von Vereinsvorständen, Politikern und Beratern wie zu diesem. Auch bei den betroffenen Mitgliedern wächst die Sensibilität für dieses Thema – das zeigen die Eingaben und Beschwerden beim LfDI. Hinzu kommt noch, dass ab dem 25. Mai 2018 die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Deutschland und in allen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltendes Recht wird – und zwar nicht nur für gewerbliche Unternehmen, sondern eben auch für alle Vereine.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Dr. Stefan Brink, hat dies zum Anlass genommen, eine Orientierungshilfe zu dieser Thematik vorzustellen.

Die vollständige Pressemitteilung können Sie hier abrufen.

Die Orientierungshilfe für Vereine können Sie hier abrufen.