EU-Vorschlag: Behörden sollen Zugang zu den Verschlüsselungen bei Online-Diensten erhalten.

LfDI Brink: „Die Europäische Union stellt mit dem Vorschlag Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht.“

Die Regierungen der Europäischen Union wollen die Verschlüsselung von Online-Diensten kippen. Online-Dienstleister sollen mit Behörden zusammenarbeiten und ihnen Zugang zu verschlüsselter Kommunikation verschaffen. Das hat der Anti-Terror-Koordinator der EU den europäischen Regierungen vorgeschlagen. Nach extrem kurzer Beratung soll dieser Vorschlag nun den Weg in die Gesetzgebung nehmen. Darüber berichtete „heise online“ gestern und bezog sich auf einen geheimen Entwurf einer geplanten Deklaration des EU-Ministerrats, die der Österreichische Rundfunk veröffentlicht hat (https://fm4.orf.at/stories/3008930/). Der Vorschlag des EU-Anti-Terror-Koordinators fällt mitten in die deutsche Ratspräsidentschaft.

Begründet wird dieser Vorschlag des Anti-Terror-Koordinators damit, dass das Verhältnis vom Schutz der Kommunikation und der Zugriffsmöglichkeiten von Behörden („competent authorities“) neu ausbalanciert werden soll. De facto bedeutet das: Um die Kommunikation von Personen nachzuverfolgen, die potenziell die Sicherheit eines Staates gefährden, sollen alle Bürgerinnen und Bürger ihr Recht einbüßen, vor staatlichem Zugriff auf Online-Dienste wie Whatsapp, Threema oder Signal sicher zu sein. Die europäischen Staaten verschaffen sich mit diesem Vorgehen Zugriff auf jegliche Online-Kommunikation und beenden so die Vertraulichkeit unserer Kommunikation.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Stefan Brink: „Die Europäische Union stellt – unter dem Ratsvorsitz Deutschlands – 450 Millionen Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht und erklärt uns alle zu „Gefährdern der Sicherheit“. Zunächst wollten Sicherheitspolitiker nur im Ausnahmefall Zugriff auf unsere Online-Kommunikation. Jetzt soll die Ausnahme zur Regel werden. Der Versuch, Bürgerinnen und Bürger durch Abschaffung von Bürgerrechten potenziell besser zu schützen, untergräbt jegliches Vertrauen in staatliches Handeln.“ Defizite bei der Strafverfolgung könnten nicht durch die Relativierung von Bürgerrechten ausgeglichen werden, so Brink weiter. Es bleibe dabei: Wer die Freiheit zugunsten der Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

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