Wie viele Kameras in Baden-Württemberg hängen, lässt sich nicht sagen. Das Innenministerium hat vor einigen Jahren den Versuch aufgegeben, alle zu erfassen. Sicher aber ist, dass im Raum Stuttgart mittlerweile alle S-Bahn-Züge und S-Bahn-Stationen über Kameras verfügen. Auch die Stadtbahnen und Busse in der Landeshauptstadt sind komplett ausgestattet. Dazu kommen Museen, die Bibliothek, Wertstoffhöfe, der Flughafen sowie Kameras zur Überwachung des Verkehrs an Straßen und in Tunneln. In Stuttgart kommt man so derzeit auf rund 3000 Kameras alleine im öffentlichen Bereich. Darüber berichten die Stuttgarter Nachrichten in einem entsprechenden Artikel.
Durch das sogenannte Videoüberwachungsverbesserungsgesetz soll der Einsatz von Kameras in den öffentlich zugänglichen Bereichen privat betriebener Einrichtungen erleichtert werden, darunter fallen zum Beispiel Parkplätze, Einkaufszentren und Sportstätten.
Der baden-württembergische Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Dr. Stefan Brink, hierzu: „Wir leben in Zeiten, in denen die gefühlte Sicherheit eine große Rolle spielt. Privaten Betreibern öffentliche Sicherheitsaufgaben zu überlassen ist hier aber der falsche Weg. Polizeistreifen sind effektiver als private Kameras, die zudem nur in den wenigsten Fällen am Monitor direkt eingesehen werden und schon allein deshalb Straftaten kaum verhindern können. Terroristen lassen sich davon nicht abschrecken.“
Ferner hält der Landesbeauftragte die Schaffung einer nationalen Regelung zur Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen europarechtlich für zweifelhaft: „Im März 2018 bekommen wir ein neues europäisches Datenschutzrecht. Dann könnte die jetzige Regelung wieder vom Tisch sein.“
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder haben bereits am 9. November 2016 in einer Entschließung darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Abwägung zwischen den Rechten der Betroffenen und den Interessen der privaten Betreiber schon nach der jetzigen Rechtslage die Sicherheitsbelange von Personen, die sich in öffentlich zugänglichen Bereichen aufhalten, Berücksichtigung finden können.
Siehe hierzu auch unser Beitrag „In Sicherheitsdebatte realistisch bleiben“.