In Baden-Württemberg war Anfang April ein auf sechs Wochen angelegter Pilotversuch mit 30 Bodycams in Freiburg, Mannheim und Stuttgart gestartet. Ein erster Bericht über den Versuch soll im Juni vorliegen. Nach der Auswertung des Versuchs soll im Landtag entschieden werden, auf welcher rechtlichen Grundlage die Körperkameras dauerhaft zum Einsatz kommen könne.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Dr. Stefan Brink, weist auf Bedingungen für einen regulären Einsatz von Schulterkameras für Polizisten hin: „Die Körperkameras können nicht nur der Eigensicherung der Beamten dienen, sondern die Aufnahmen stehen dann auch denen zur Verfügung, die sich möglicherweise von der Polizei falsch behandelt fühlen. Das setzt voraus, dass derjenige, der die Aufnahmen anfertigt, nicht frei darüber verfügen, sie insbesondere nicht selbst löschen kann“, sagte Brink der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart.

Lesen Sie hier den entsprechenden Bericht in den Stuttgarter Nachrichten.