Hybride Veranstaltung
Das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) verstehen & anwenden:
Tipps aus der Praxis des LfDI
Veranstaltungs-ID: 2024-732
Inhalt
Sie haben Anträge nach dem LIFG auf dem Tisch und sehen nur Fragezeichen? Sie möchten wissen, wie man einen Antrag stellt und wissen nicht, wo und wie? Dann möchten wir Sie gerne zu diesem Seminar herzlich einladen: „Das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) verstehen & anwenden: Tipps aus der Praxis des LfDI“
Diese Veranstaltung gehört zum optionalen Teil 2 der Schulungsreihe „Grundlagen der Informationsfreiheit“. Erfahren Sie mehr über die Grundsätze und die praxisgerechte Anwendung des Gesetzes.
Inhalte:
- Grundlagen: Was ist Informationsfreiheit?
- Antrag und Verfahren: Wie läuft das Verwaltungsverfahren ab?
- Zugang: Wie bekommt man Informationen?
- Praxistipps zur Beantwortung von Anträgen
- Was macht der Landesbeauftragte?
- Abschluss: Informationsfreiheit und Transparenz: Was ist der Unterschied?
Die Teilnehmenden können ihre Fragen und Themenwünsche vorab per E-Mail (fragen.bidib@lfdi.bwl.de) einreichen (Betreff: 2024-732).
Frau Iuliano und Frau Denne
Frau Grullini und Frau Denne
(LfDI, Referentinnen in Abt. 6 „Informationsfreiheit“)
Zielgruppe
Verwaltungsmitarbeitende, Bürger_innen und Interessierte, die in Teil 1 (Selbststudium) Grundlagenkenntnisse erworben haben
Termin
Dienstag, 9. Juli 2024
9.30 bis 12.30 Uhr
Kosten
kostenfrei
Maximale Teilnehmendenzahl
Präsenz: | 24 |
Online: | 80 |
Veranstaltungsort
Präsenz: | Lautenschlagerstraße 20 – 4. Stock – 70173 Stuttgart |
Online: | Internet |
Veranstalter
Bildungszentrum Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (BIDIB)
Hinweise
Die Veranstaltung wird zeitgleich für in Präsenz und Online-Teilnehmende durchgeführt. Bitte beachten Sie dies beim Buchungsverfahren.
Für Online-Teilnehmende:
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