Europäischer Datenschutzausschuss veröffentlicht Leitlinien zum Zusammenspiel europäischer Regeln zum Digital- und Datenschutzrecht

Der Europäische Datenschutzausschuss hat heute (12. September 2025) Leitlinien zum Zusammenwirken des Gesetzes über digitale Dienste und Datenschutz-Grundverordnung veröffentlicht. In den Leitlinien erläutern die europäischen Datenschützer die geltenden Regelungen und liefern praktische Unterstützung für deren Umsetzung vor Ort. Zugleich geben die europäischen Datenschutzaufsichten auch Empfehlungen für die einheitliche Kontrolle der Regelungen. Die Leitlinien wurden unter der Federführung des baden-württembergischen Landesbeauftragten erstellt.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Prof. Dr. Tobias Keber: „Wir bringen die baden-württembergische Stimme in den Europäischen Datenschutzausschuss ein. So wie wir hier die Federführung hatten und maßgeblich für 450 Millionen Menschen im europäischen Binnenmarkt Unterstützung anbieten, engagieren sich auch zahlreiche weitere Kolleg_innen in Deutschland und Europa aktiv für eine gemeinsame und einheitliche Anwendung des Rechts im Europäischen Datenschutzausschuss. Die Vielfalt des Ausschusses nimmt unterschiedliche lokale Perspektiven auf und führt diese zu einer Position zusammen. Das bringt Verlässlichkeit und Sicherheit für alle Verantwortlichen. An diesen Leitlinien können sich verantwortliche Stellen orientieren und bei uns nachfragen, wenn sie weitere Unterstützung benötigen.“

Die Leitlinien verdeutlichen, wie das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) und die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zusammenwirken, wenn Vermittlungsdienste wie Marktplätze, soziale Netzwerke, Plattformen zum Teilen von Inhalten, App-Stores und Online-Plattformen für Reisen und Unterkünfte personenbezogene Daten verarbeiten. In den Leitlinien steht, welche Teile des DSA Regelungen der DS-GVO berühren und wie bestimmte Vorgaben des DSA mit Regelungen der DS-GVO wie Profiling und besonderen Datenkategorien zusammenhängen. Auch steht in den Leitlinien, wie die zuständigen Behörden beide Vorschriften einheitlich auslegen und anwenden sollten; sie enthalten praktische Hinweise für Aufsichtsbehörden, um die Durchsetzung des DSA und der DS-GVO in Bereichen, in denen sich ihre Verpflichtungen überschneiden, aufeinander abzustimmen. Dies dient der Einheitlichkeit, der Rechtssicherheit für verantwortliche Stellen und dem Schutz der Rechte und Freiheiten jedes Einzelnen.


Beitrag vom 12.9.2025.

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