Schulen dürfen zur Erfüllung ihres gesetzlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags personenbezogene Daten von Schülern sowie von deren Eltern verarbeiten. Dabei erheben und speichern Schulen nicht nur personenbezogene Grundinformationen, wie z. B. Name und Anschrift, sondern eine Vielzahl weiterer, zum Teil sehr sensibler Daten (Noten, soziales Verhalten, Gesundheitsverhältnisse usw.).

Die personenbezogene Datenverarbeitung der Schulen ist zwar gesetzlich geregelt. Dennoch haben wir in der Vergangenheit immer wieder festgestellt, dass der Datenschutz im Schulalltag häufig zu kurz kommt, die Auslegung der geltenden Vorschriften und deren praktische Umsetzung immer wieder zu Problemen führt. Hierzu wird insbesondere auf den 29. Tätigkeitsbericht 2008/2009 (3. Teil, Kap. 2) verwiesen

Wir haben deshalb mit der Kultusverwaltung Baden-Württemberg und zwei Schulen eine pilothafte Zusammenarbeit angeregt. Dabei sollen die datenschutzrechtlichen Problembereiche in den Schulen identifiziert und gemeinsame Lösungen für die wichtigsten Fragestellungen erarbeitet werden. Sowohl den Bedürfnissen der Schulen und der Pädagogik als auch dem Datenschutz und den gesetzlichen Regelungen für die Schulen soll auf diese Weise Rechnung getragen werden. Die Lösungen können und sollen andere Schulen aufgreifen und umsetzen. Sie finden sich in Zukunft auch auf den Internetseiten des Landesbeauftragten.

Für die pilothafte Zusammenarbeit wurde eine berufliche Schule mit einer großen EDV ausgewählt, über die zahlreiche organisatorische Abläufe abgewickelt werden. Viele der in diesem Zusammenhang auftretenden datenschutzrechtlichen Fragen betreffen alle Schularten gleichermaßen.

Als weitere Schule wurde eine Grundschule mit spezifischen datenschutzrechtlich relevanten Problembereichen, wie beispielsweise an den Schnittstellen zu Kindergärten und weiterführenden Schulen sowie zu Ehrenamtlichen oder Mitarbeitern sozialer Einrichtungen oder des Schulträgers, die an den Schulen arbeiten, ausgewählt.