Die im Besteuerungsverfahren anfallenden Daten sind teilweise höchst sensibel und oft von großer wirtschaftlicher Tragweite. Es ist für manchen betroffenen Steuerpflichtigen möglicherweise wichtig zu wissen, was die Finanzämter über ihn speichern und ggf. aus welchen Quellen diese Informationen stammen. Dabei kann sich unter Umständen ergeben, dass falsche Daten berichtigt oder gelöscht werden müssen. Allerdings wendet die Finanzverwaltung seit geraumer Zeit gegen den im Landesdatenschutzgesetz (LDSG) ausdrücklich geregelten Auskunftsanspruch (vgl. § 5 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 LDSG und § 21 LDSG) ein, dass sie wegen einer Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) aus dem Jahr 2008 die Auskunftserteilung von einem „berechtigten Interesse“ abhängig machen muss. Dies ist mit den möglichen Gründen einer Auskunftsverweigerung nach den gesetzlichen Vorschriften nicht vereinbar. Der Minister für Finanzen und Wirtschaft des Landes Baden-Württemberg sieht sich an die Verwaltungsanweisung des BMF gebunden. Eine gesetzliche Regelung des Auskunftsanspruchs in der Abgabenordnung durch den Bundesgesetzgeber erfolgte bislang nicht. Auf den 30. Tätigkeitsbericht 2011 im 5. Teil Kap. 2.2 (S. 131 ff.) und die Entschließung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 26./27. März 2009 wird hingewiesen.
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Voraussetzung dafür ist aber eine sichere und souveräne KI-Infrastruktur. "Bring your own AI" ist (nicht nur in der Schule) keine Lösung. https://www.golem.de/news/winfried-kretschmann-fordert-schule-muss-ki-revolution-abbilden-2501-.html .
Eine Entscheidung, deren Umsetzung in Europa schwer, bzw. wegen der klaren Regelungen im Digital Services Act teuer werden dürfte. Was das mit Datenschutz zu tun hat? Wenn sich nach X weitere Diskursräume vom europäischen Wertesystem abmelden, dürfte das gut für die Entwicklung des Fediverse sein. Und das ist gut für den Datenschutz. https://www.heise.de/news/Meta-Weniger-Moderation-mehr-Meinungsfreiheit-bei-Facebook-Co-10230423.html
Systemumstellung elektronische Patientenakte - was ändert sich im Januar 2025 und wie erklärt man einen Widerspruch? Die geschätzten Kolleginnennen und Kollegen in Bayern haben hilfreiche FAQ zusammengetragen. Alle Infos hier: 👇 https://www.datenschutz-bayern.de/datenschutzreform2018/aki56.html
"Mit dem Aufruf, Grok auf seine medizinischen Interpretationsfähigkeiten zu testen, brachte Elon Musk X-Nutzer dazu, ihre medizinischen Daten an die KI weiterzugeben." [...] https://glm.io/190928?n
Auf der 108. Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) wurde ein neuer Arbeitskreis Künstliche Intelligenz (AK KI) eingerichtet. Der AK KI vereinigt technische und rechtliche Expertise aller in der DSK verbundenen Aufsichtsbehörden. Er soll u.a. die Entwicklungen und Wirkungen sowohl der KI-Technologien als auch der KI-Regulierung beobachten und Handreichungen sowie Orientierungshilfen zu Datenschutz und KI erarbeiten.
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfdi-uebernimmt-co-vorsitz-vom-dsk-arbeitskreis-ki/