Mit dem SDM stellen die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder eine standardisierte Vorgehensweise bereit, mit der die rechtlichen Anforderungen aus der Datenschutzgrundverordnung in konkrete technische und organisatorische Maßnahmen übersetzt werden können. Damit unterstützt das SDM Verantwortliche in Wirtschaft und Verwaltung, ihre Nachweis- und Rechenschaftspflichten zu erfüllen.

In der Veranstaltung wird praxisnah dargestellt, wie verantwortliche Stellen auf Grundlage des SDM Verarbeitungen kontrollieren, prüfen und beurteilen können. Es wird gezeigt, wie das SDM etwa im Kontext einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA), des Datenschutzmanagements (DSM) oder auch der Informationssicherheit genutzt werden kann.

Der Referent Martin Rost vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein war maßgeblich an der Erstellung des Methodik-Handbuch zum SDM (https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/sdm/SDM-Methode_V3.pdf) beteiligt.

Anmeldung: Das Standarddatenschutzmodell (SDM), Donnerstag, 23.11., 9.00-17.00 Uhr, unter https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/offene-veranstaltung-2023-033.

 

Die Gesamtübersicht über die nächsten Veranstaltungen stehen in unserer Veranstaltungsübersicht (https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/offene-veranstaltungen/).

Anregungen und Wünsche für Fortbildungsangebote können Sie gerne per Mail an bidib@lfdi.bwl.de senden. Bei Fragen zu einzelnen Veranstaltungen erreichen Sie uns auch unter 07 11 / 61 55 41 – 33.