Dem Sozialdatenschutz kommt eine besondere Bedeutung zu: Um die sozialen Hilfen gewähren zu können, benötigen die Leistungstragenden im sozialen System besonders sensible Daten und haben ihrerseits das Sozialgeheimnis zu wahren.

Was ist aus datenschutzrechtlicher Sicht vor diesem Hintergrund zu beachten? Ziel dieses Basisseminars ist es, die allgemein für Sozialleistungsträger einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zum Sozialdatenschutz vorzustellen, einschließlich der Regelungen durch die Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz sowie des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches.

Anhand von Beispielen wird praxisnah vermittelt, welche datenschutzrechtlichen Vorschriften und Regelungen bei der Verarbeitung von Sozialdaten grundsätzlich zu beachten sind.

Anmeldung: Allgemeine Grundlagen des Sozialdatenschutzes, Dienstag, 21.11. oder 12.12., 10.00-12.00 Uhr, unter https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/offene-veranstaltung-2023-036 (21.11.) bzw. https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/offene-veranstaltung-2023-037 (12.12.).

 

Die Gesamtübersicht über die nächsten Veranstaltungen stehen in unserer Veranstaltungsübersicht (https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/offene-veranstaltungen/).

Anregungen und Wünsche für Fortbildungsangebote können Sie gerne per Mail an bidib@lfdi.bwl.de senden. Bei Fragen zu einzelnen Veranstaltungen erreichen Sie uns auch unter 07 11 / 61 55 41 – 33.