Mit LfDI-Tool DS-GVO.clever erstellen kleine Unternehmen, Gewerbetreibende und Handwerksbetriebe schnell und einfach ihre Datenschutzhinweise
Korrekte Datenschutzerklärungen zu formulieren fällt insbesondere kleineren Unternehmen und Vereinen schwer, da sie nicht über die Ressourcen verfügen, externe Datenschutzbeauftragte einzuschalten oder mit der eigenen Rechtsabteilung tätig zu werden.
Das LfDI-Tool DS-GVO.clever hilft konkret, einfach und wirksam. Es war bislang vor allem eine Hilfestellung für Vereine; jetzt können auch kleine Unternehmen, Gewerbetreibende und Handwerksbetriebe das Tool nutzen und innerhalb kurzer Zeit ihre Datenschutzinformationen erstellen. Es geht dabei nicht nur um Datenverarbeitungen auf der Unternehmenswebseite, sondern unter anderem auch um die Verarbeitung von Kund*innen- und Beschäftigtendaten. Auch in der neuen Version finden sich wieder zahlreiche Info-Buttons und Hinweise auf weitere Hilfestellungen des LfDI, wie Erklärvideos oder Praxisratgeber.
Das Tool steht auf der Homepage des Landesbeauftragten bereit. LfDI Stefan Brink: „Die Datenschutz-Grundverordnung unterscheidet nicht zwischen Konzernen und Kleinbetrieben. Wir helfen kleineren Betrieben, damit sie sehr einfach funktionierende Datenschutzhinweise selbst erstellen können.“
Die Unternehmen sind und bleiben verantwortlich für ihre Datenverarbeitungen – mit „DS-GVO.clever“ können sie ihren Informationspflichten auf einfache Weise gerecht werden. Handwerksbetriebe und andere kleinere Unternehmen können sich gerne auch an den Landesbeauftragten wenden, wenn sie weitere Unterstützung benötigen.
Das Bildungszentrum BIDIB bietet zusätzlich online-Schulungen an, damit Interessierte sich mit „DS-GVO.clever“ vertraut machen können.
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/offene-veranstaltungen/
DS-GVO.clever:
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/ds-gvo.clever/
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0711/615541-23 und per E-Mail: pressestelle@lfdi.bwl.de
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