Die Konferenz der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder und des Bundes (DSK) hat heute (18.06.2026) folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

Pressemitteilung der Datenschutzkonferenz (DSK)

18.06.2026

111. Datenschutzkonferenz in Stuttgart:

Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder: Beschlüsse zur Jugendmedienbildung, Radar-Sensorik und 6G Standards sowie Austausch zum Polizeiprojekt P20

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat auf ihrer 111. Konferenz vom 16. bis 18. Juni 2026 in Stuttgart zukunftsweisende Beschlüsse zur Stärkung der Jugendmedienbildung und zu Radar-Sensorik, die mit dem neuen 6G Standard verknüpft werden soll, gefasst. Weiter diskutierten sie mit einem Vertreter des Bundesinnenministeriums über das Polizeiprojekt P20.

Stärkung der Kinder- und Jugendmedienbildung

Die DSK hat beschlossen, das Jugendportal youngdata.de zu stärken und das Angebot für die Kinder- und Jugendmedienbildung auszubauen. Auf youngdata.de schreibt ein Redaktionsteam der Aufsichtsbehörden Beiträge für ein junges Publikum, um über Digitalisierung und Datenschutz zu informieren und dafür sensibilisieren. Dabei werden auch Themen an der Schnittstelle von Jugendmedienbildung und Kinder- und Jugendschutz thematisiert. Mehr denn je ist Datenschutz eine zentrale, dauerhafte und gesamtgesellschaftliche Bildungsaufgabe. Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt zudem: Neben rechtlicher und technischer Unterstützung muss die Wissensvermittlung über die Nutzung digitaler Tools für besonders vulnerablen Bevölkerungsteile wie Kinder und Jugendliche intensiviert werden. Die Datenschutz-Grundverordnung legt einen besonderen Fokus auf die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen. Zuletzt hatte die DSK die stärkere Verankerung von Kinderrechten in der DSGVO gefordert. Gerade erst sprachen sich die G7 Staaten beim Gipfeltreffen in Évian für einen besseren Online-Kinderschutz aus.

Das Portal youngdata.de der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder sowie des Kantons Zürich ist ein Beitrag zur Kinder- und Jugendmedienbildung. Youngdata.de gibt es seit dem Jahr 2013. Im Jahr 2023 wurde die Webseite mit dem 3. Platz in der Kategorie „Jugendpreis Bildung“ des renommierten Kindersoftwarepreises TOMMI ausgezeichnet.

ISAC und 6G – oder Technik, die durch Wände schauen kann

Die DSK ruft dazu auf, frühzeitig die Privatsphäre der Bürger_innen im Zuge der Einführung der nächsten Mobilfunkgeneration (6G) zu schützen. Es ist geplant, dass der neue Mobilfunkstandard neben Telefonie und Internet um eine Radarfunktion ergänzt werden soll (ISAC – Integrated Sensing and Communication), die eine Wahrnehmung des Raumes und der darin befindlichen Objekte und Personen erlaubt – potenziell auch durch Wände und Mauern hindurch. So wird Tracking durch Bewegungsmuster möglich. Ähnliches ist auch für zukünftige WLAN-Standards geplant. Die Einführung der neuen Technik ist ab dem Jahr 2030 vorgesehen. Die DSK formuliert in einem Positionspapier konkrete Vorschläge und Hinweise, die bei der Etablierung berücksichtigt werden sollten.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg und Vorsitzender der Datenschutzkonferenz 2026 Prof. Dr. Tobias Keber: „Wenn potenziell jedes mobile Endgerät eine Radarfunktion erhält und im Zusammenspiel der jeweiligen Basisstation die Personen und Objekte im Raum scannen und wahrnehmen kann, gibt es kaum noch Räume, in denen wir unbeobachtet sein können. Daher sollten wir den Einsatz dieser neuen Technik regeln, das Sinnvolle ermöglichen und das Gefährliche ausschließen. Jetzt, wo die Funktionalität der neuen Technik definiert wird, sollte der Schutz des Privatesten von Anfang an mitgedacht werden.“ Das gelte umso mehr, wenn man sich der Überwachung nicht entziehen könne. Letztlich lasse sich die Technik mit einer nicht wahrnehmbaren Videoüberwachung vergleichen, die im Gegensatz zur optischen Erfassung nicht-sichtbare Bereiche erfasst.

Den positiven Zielen, die mit der neuen Technik erreicht werden sollen, stehen beachtliche Risiken für die Privatsphäre der Menschen gegenüber. Daher ist eine Regelung für staatliche Stellen und private Akteure nötig, die die positiven Effekte des neuen Standards für sie nutzbar macht und zugleich die Grundrechte der Menschen wahrt. Zudem soll bei der laufenden Standardisierung von 6G „Data Protection by Design“ beachtet werden. Standardisierung meint, dass Anforderungen und Funktionen für die neue Technik definiert werden.

Öffentliche Sicherheit

Auf der Tagesordnung der 111. DSK stand auch die Diskussion über Öffentliche Sicherheit und Datenschutz und dabei vor allem der aktuelle Sachstand beim Polizeiprogramm P20. Als Gast berichtete Dr. Christian Klos, Leiter der Abteilung Öffentliche Sicherheit im Bundesinnenministerium, über die Arbeiten an der technischen Infrastruktur von P20, dem sogenannten P20 Datenhaus. Perspektivisch soll das Datenhaus von allen Polizeien des Bundes und der Länder genutzt und damit die Datenqualität erhöht sowie bisher verwendete Software ersetzt und vereinheitlicht werden. Das Ziel sei eine vollständig digitalisierte, effizientere und effektivere Polizeiarbeit. Auch modulare Services zur automatisierten Datenanalyse sollen angeboten werden. Die Datenschützer_innen und der Vertreter des Bundesinnenministeriums waren sich einig, dass die technische Infrastruktur Datenschutz by Design abbilden soll und nur das ermöglichen darf, was rechtlich zulässig ist. Durch logische Trennungen im System würden, so Klos, etwa Rechte- und Rollenkonzepte und eine strikte Mandantentrennung sichergestellt. Zudem würden eine mandantengetrennte Suchfunktion und darüber hinaus weitere notwendige Vorkehrungen zum rechtmäßigen Betrieb des Datenhauses, unter anderem durch eine umfassende Protokollierung, gewährleistet. Dies gilt ebenso für einen potenziellen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Man sei in einem fortlaufenden Entscheidungsprozess, welche Anwendungen und Produkte im Kontext des Programms P20 abgebildet werden können. Inwieweit das Bund-Länder-Programm P20 sich auf bestehende Rechtsgrundlagen stützen kann oder für diese Zusammenarbeit im föderalen System es einer klaren Regelung bedarf, wurde ebenfalls diskutiert.

Weitere Themen der Datenschutzkonferenz

Die DSK diskutierte auf ihrer 111. Konferenz zudem u.a. über die aus Europa kommende Entgelttransparenzrichtlinie sowie die Erarbeitung einheitlicher Beschwerdeformulare.

Weitere Informationen:

Positionspapier: Datenschutz im Kontext von Integrated Sensing and Communication (ISAC)

Webseite des Jugendportals youngdata.de

DSK: Verbesserung des Datenschutzes von Kindern in der Datenschutz-Grundverordnung

Entschließung vom September 2025: Automatisierte Datenanalyse durch Polizeibehörden verfassungskonform gestalten!

Entschließung vom Januar 2026: DSK fordert klare gesetzliche Grundlagen für den Betrieb des P20-Datenhauses


Beitrag vom 05.05.2026

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