Am 18. Juni 2026 haben die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder eine Pressemitteilung Modernisierung der Datenschutzaufsicht und des Datenschutzrechts veröffentlicht.
Pressemitteilung der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder
Modernisierung der Datenschutzaufsicht und des Datenschutzrechts
Die Landesdatenschützer_innen innerhalb der Datenschutzkonferenz sprechen sich für eine Modernisierung der Datenschutzaufsicht und auch des Datenschutzrechts aus. Sie bringen sich damit aktiv in die Debatte im Zuge der Reform des Datenschutzes ein und unterstützen die Bundesratsinitiative der Freien und Hansestadt Hamburg, deren Ziel es ist, den Datenschutz für Unternehmen, Forschungseinrichtungen sowie Bürgerinnen und Bürger einheitlicher und effizienter zu gestalten. Sie haben heute (Donnerstag) die „Stuttgarter Impulse zur Modernisierung des Datenschutzes. Eckpunkte aus Sicht der Aufsichtspraxis“ angenommen. Das Papier wird in Kürze auf der Webseite des Landesbeauftragten aus Baden-Württemberg und Vorsitzenden der Datenschutzkonferenz 2026 Prof. Dr. Tobias Keber veröffentlicht.
Tobias Keber: „Datenschutz ist grundrechtlich fest verankert. Er ist von den Menschen gewollt und die ortsnahe Aufsicht wird insbesondere von den kleinen und mittleren Unternehmen und den Bürgerinnen und Bürgern intensiv in Anspruch genommen. Es braucht eine Modernisierung der Datenschutzaufsicht und auch des Datenschutzrechts. Kompetenzen müssen stärker verzahnt werden, die Datenschutzkonferenz ist gesetzlich abzusichern. Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder machen Vorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes. Sie treten für eine Beibehaltung einer Aufsicht vor Ort ein.“
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Weitere Informationen zu Datenschutz und Informationsfreiheit finden Sie im Internet unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de oder unter www.datenschutz.de.
