In den Berichtszeitraum 2018 fiel das Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) am 25. Mai 2018. Die Auswirkungen der neuen Rechtsordnung auf den Geschäftsbetrieb meiner Dienststelle waren erheblich. In den reinen Statistikzahlen kommt dies nur unvollständig zum Ausdruck. Gleichwohl zeigt sich auch daran, dass die Datenschutzaufsicht mehr denn je gefordert ist, den Ansprüchen betroffener Bürgerinnen und Bürger ebenso gerecht zu werden wie derjenigen von Wirtschaft, Verbänden, Behörden und nicht zuletzt der Politik.

Bezeichnung 2016 2017 2018
Beschwerden
– öffentlicher Bereich 840 1186 1188
– nicht-öffentlicher Bereich 1208 1872 2714
Kontrollen
– öffentlicher Bereich 12 23 5
– nicht-öffentlicher Bereich 4 32 8
Beratungen
– öffentlicher Bereich 878 991 1492
– nicht-öffentlicher Bereich 637 795 2948

 

Vergleicht man die Zahlen der in den letzten beiden Jahren jeweils eingegangenen Beschwerden, ergibt sich eine Steigerung insgesamt um ca. 30 Prozent. Während die Beschwerden über Behörden annähern konstant blieben, nahmen sie im privaten Bereich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 50 Prozent deutlich zu. Insbesondere in diesem Bereich scheint die intensive Öffentlichkeitsarbeit meiner Dienststelle ebenso wie die mediale Berichterstattung rund um das Thema Datenschutz-Grundverordnung Früchte getragen und das Datenschutzbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger geschärft zu haben. Zur Steigerung der Eingabezahlen beigetragen hat dabei sicher auch die Anfang 2018 angebotene Möglichkeit der Online-Beschwerde, die rege genutzt wird.

Massiv zugenommen hat die Zahl der Beratungen. Hier ergibt sich im Vergleich zu 2017 im Behördenbereich eine Steigerungsrate von 50 Prozent, im privaten Bereich sogar um 270 Prozent. In diesen Zahlen kommt deutlich die Unsicherheit im Umgang mit der neuen Rechtsordnung zum Ausdruck. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen und Vereine sowie im öffentlichen Bereich die Gemeinden waren dabei Hauptadressaten unserer Beratungstätigkeit.

Beschwerden

Beratungen

Datenpannen

Ähnliche Steigerungsraten waren bei den Meldungen von Datenpannen zu verzeichnen. Diese haben sich im Jahr 2018 mit 774 Meldungen mehr als verzehnfacht. Zu erklären ist dies einerseits dadurch, dass die Meldepflicht jetzt erstmals auch für Behörden gilt. Zum anderen hat die Drohung mit empfindlichen Geldbußen sicher auch dazu beigetragen, dass die bisher im privaten Bereich schon bestehende Pflicht nun ernster genommen wird.

Im Vergleich zum letzten Berichtszeitraum deutlich zurückgegangen ist dagegen die Zahl der anlassunabhängigen Kontrollen. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die personellen Kapazitäten meiner Dienststelle nahezu vollständig durch die Abarbeitung der Beschwerden und die Beratungstätigkeit aufgebraucht wurden. Ziel für 2019 ist es, hier wieder verstärkt aktiv zu werden. Inwieweit sich dieses Ziel  verwirklichen lässt, hängt jedoch nicht unwesentlich auch von der weiteren Entwicklung in anderen Bereichen der meine Dienststelle treffenden umfangreichen Aufgaben nach der Datenschutz-Grundverordnung ab.

Diesen Beitrag finden Sie auch in unserem 34. Tätigkeitsbericht für den Datenschutz unter
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2019/02/LfDI-34.-Datenschutz-T%C3%A4tigkeitsbericht-Internet.pdf