Auch private Sicherheitsunternehmen rüsten ihre Beschäftigten mittlerweile mit Bodycams aus. Als Gründe führen sie z.B. Schutz der Beschäftigten vor Übergriffen, Beschaffung von Beweismitteln für zivilrechtliche Ansprüche oder eine abschreckende bzw. deeskalierende Wirkung an. Dem Einsatz von Bodycams stehen allerdings datenschutzrechtliche Bedenken entgegen.

Lesen Sie hier die Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden zu dem Einsatz von Bodycams durch private Sicherheitsunternehmen.