Albanien befindet sich auf dem Weg in die Europäische Union. Ende Juni 2014 wurde dem Land offiziell der Status eines EU-Beitrittskandidaten zuerkannt, die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen wurde im Juni dieses Jahres beschlossen.

Von den Albanern werden nun umfangreiche Reformen erwartet – unter anderem beim Kampf gegen die organisierte Kriminalität und gegen die weit verbreitete Korruption. Hierbei unterstützt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI), Dr. Stefan Brink, das Anti-Korruptions-Projekt der EU als Twinning-Experte und begleitet das Land auf seinem Weg zu europäischen Standards.

Am 4. September 2018 unterzeichneten der LfDI und sein Amtskollege, der albanische Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragte Besnik Dervishi, eine  entsprechende Kooperationsvereinbarung. „Ich freue mich sehr auf diese Zusammenarbeit, darauf, voneinander zu lernen, Einsichten und Erfahrungen zu teilen, ein gegenseitiges Verständnis für den rechtlichen Hintergrund und auch für die Kultur des anderen zu entwickeln.“ sagte Brink anlässlich der Unterzeichnung. „Ich denke, wir haben beide unsere eigenen Traditionen und Werte, die wir in diese Kooperation einbringen können: In Deutschland und Europa haben wir hohe Datenschutzstandards. Sie fußen auch auf den schrecklichen Erfahrungen, die wir mit einem Staat gemacht haben, der die persönlichen Daten seiner Bürger sammelt, auswertet und gezielt gegen seine Bürger einsetzt.“, so Brink weiter. „Auf dem Gebiet der Informationsfreiheit ergibt sich demgegenüber ein ganz anderes Bild, hier können wir von den unbestritten hohen Rechtsstandards des albanischen Gesetzes über das Recht auf Information aus offiziellen Dokumenten von 1999 lernen.“

Auf Bundesebene trat das Informationsfreiheitsgesetz erst 2006 in Kraft und in Baden-Württemberg wurde erst im Jahr 2015 ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Das albanische Recht ist beispielhaft für einen klaren und offenen Zugang zur staatlichen Informationen – auch hier stellt sich aber die Frage einer erfolgreichen Umsetzung dieses Gesetzes in praktisches Verwaltungshandeln.

Dazu Brink: „Transparenz und Offenheit der Verwaltung sind wichtige Grundlagen für demokratische Entscheidungen und die Bildung eines freien öffentlichen Willens. Das Recht auf Zugang zu staatlichen Informationen bietet den Bürgern die Möglichkeit, ihre Verwaltung und Regierung zu kontrollieren und Fehlentwicklungen vorzubeugen – Korruptionsbekämpfung ist dabei nur ein – aber ein besonders wichtiger – Aspekt. Albanien auf diesem Weg in die EU zu begleiten, stellt eine Chance für beide Partner dar.“

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