Rückblick: Informationsfreiheit in Freiburg – Schulung, Abendveranstaltung und Austausch vor Ort

Bei seinem ganztätigen Besuch in Freiburg hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Dr. Stefan Brink (LfDI) nicht nur mit VertreterInnen des Regierungspräsidium Freiburg und der Stadtverwaltung über das Bürgerrecht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen und die Pflichten der Verwaltung diskutiert, sondern auch in der live gestreamten Abendveranstaltung mit Oberbürgermeister Martin Horn für mehr Transparenz geworben.

Seit dem Jahr 2016 gilt das Landesinformationsfreiheitsgesetz. Seither ist klar: BürgerInnen sind keine BittstellerInnen mehr, sondern erhalten Zugang zu amtlichen Informationen – und zwar voraussetzungslos und ohne Begründungspflicht. Nur unter bestimmten Voraussetzungen können Verwaltungen BürgernInnen Informationen vorenthalten. Was „kann“ das Gesetz also? Der Landesbeauftragte formulierte es so: „Die Verwaltung kann sich hinter keinem Amtsgeheimnis mehr verstecken.“

Die Expertinnen aus der Abteilung Informationsfreiheit beim LfDI diskutierten in Freiburg mit Mitarbeitenden des Regierungspräsidiums und der Stadtverwaltung genau darüber und schulten sie in der praktischen Anwendung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Dabei wurden Antragstellung, Schutzgründe, Verfahrensabläufe und Kosten thematisiert. Ausführlich wurde über die Antragstellung über die Plattform fragdenstaat.de informiert und Funktionsweise sowie Beantwortung von Anfragen erläutert.

Ein Höhepunkt des Tages war die Diskussionsrunde „Mehr Transparenz wagen“ mit dem Landesbeauftragten Dr. Stefan Brink und Oberbürgermeister Martin Horn. Die Teilnehmenden konnten Fragen und Anmerkungen über die Homepage der Stadt Freiburg übermitteln, die von den Diskutanten live beantwortet wurden.

Fazit: Der Freiburg-Besuch war sehr erfolgreich. Die Veranstaltungen des LfDI wurden gut angenommen und viele Fragen wurden beantwortet. (Die Top 3 der Fragen haben wir unten für Sie aufgelistet). Die Stadtverwaltung Freiburg gehört in Baden-Württemberg zu den Städten, die besonders viel Wert auf Transparenz legen und sehr viele Informationen, nicht nur auf Anfrage, sondern standardmäßig öffentlich zugänglich bereitstellen. Der Online-Auftritt der Stadtverwaltung (www.freiburg.de) bietet eine Fülle von Informationen. Im neu gegründeten Amt für Digitales und IT arbeiten Mitarbeitende unter anderem intensiv daran, das bereits sehr umfangreiche Open-Government-Data Angebot zu erweitern. Zudem bestreitet die Verwaltung neue Wege der Online-Bürgerbeteiligung bei Bauvorhaben und erhöht somit nicht nur die Transparenz bei der Entscheidungsfindung, sondern fördert aktiv das Engagement der Bürgerschaft.

Die nächsten IFG Days des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit werden im kommenden Jahr in Freiburg stattfinden. Die Planungen dafür haben bereits begonnen.

 

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Die Top 3 der Fragen, die die Fachleute der Abteilung Informationsfreiheit bei ihrem Freiburg-Besuch immer wieder gestellt bekommen haben, und die Antworten darauf zusammengefasst:

1. Muss in dem Antrag stehen, dass es ein Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (LIFG) gestellt wird?

Nein. Bereits die Frage eines Bürgers nach den Öffnungszeiten der Bibliothek ist eine Frage nach dem LIFG. Diese muss auch zeitnah beantwortet werden.

2. Warum muss man als Bürger auf eine private Plattform gehen (fragdenstaat.de), um einfach Anträge stellen zu können und Wissen abzurufen?

Im Gesetz ist vorgesehen, dass ein Informationsregister eingerichtet werden kann und auch bestimmte Informationen von der Verwaltung proaktiv bereitgestellt werden sollten. Die Informations-Suche kostet die Bürgerschaft viel Zeit, wenn öffentliche Stellen möglichst viele Informationen bereitstellen, ist dies für beide Seiten von Vorteil. Bisher hat das Land kein Informationsregister eingeführt und bietet auch keine Antragstellung sowie Ergebnisse erfolgter Anträge als Landesplattform an. Insofern schließt fragdenstaat.de eine große Lücke. Als private gemeinnützige Plattform, die diese Aufgabe übernimmt, ist sie legitim und bündelt die Vielzahl der Informationen sehr vieler öffentlicher Stellen. Die Plattform ist eine wertvolle Hilfestellung für alle Beteiligten.

3. Sind der Datenschutz und das IFG zwei sich entgegenstehende Rechte?

Im Gegenteil: Zusammen stärken sie umfassend die Rechte der BürgerInnen. Was die Verwaltung macht, hat dienenden Charakter und sollte transparent sein. Es geht um amtliche Informationen, die die Verwaltung produziert. Diese Informationen sollen der Bürgerschaft zur Verfügung stehen.. Informationsfreiheit ist jedoch nicht grenzenlos. Eine dieser Grenzen ist der Schutz personenbezogener Daten und gewährleistet für jede einzelne Person das Recht zu bestimmen, ob und wie diese ihre personenbezogenen Daten preisgeben möchte.