Im Rahmen der 45. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten am 7. November 2023 in Bonn wurde über die Weiterentwicklung der Informationsfreiheit diskutiert, dazu wurden unter anderem drei Entschließungen verabschiedet. Ein weiterer Diskussionspunkt betraf die Praxishandreichung zur Ausgestaltung von öffentlichen Transparenzportalen. Die Handreichung wird unter der Federführung des Informationsfreiheitsbeauftragten Baden-Württemberg derzeit erstellt und wird Vorschläge und Hilfestellungen bieten, die für die Gestaltung von barrierearmen und nutzerfreundlichen öffentlich zugänglichen Transparenzportalen der öffentlichen Verwaltung wichtig sind. Um den Zugang zu amtlichen Informationen für Bürger_innen weiter zu verbessern, tauschten sich die Informationsfreiheits- und Transparenzbeauftragten zudem über Handlungsempfehlungen zu „Informationsfreiheit by Design“ aus.
Der Informationsfreiheitsbeauftragte Prof. Dr. Tobias Keber: „Mit der Einführung eines Transparenzportals kann das Landesinformationsfreiheitsgesetz wirksam weiterentwickelt werden hin zu einem Transparenzgesetz. Die Einrichtung eines Transparenzgesetzes ist im Koalitionsvertrag vorgesehen. Von einem gut gestalteten und schnell auffindbaren Transparenzportal profitieren alle: Die Verwaltung kann darauf verweisen und alle Interessierten müssen nicht mehr nachfragen, sondern können die Informationen einfach abrufen.“
Die Handreichungen sollen im ersten Quartal 2024 finalisiert und veröffentlicht werden. Sie sind dann anschließend auf der Homepage des Landesbeauftragten abrufbar. Dort stehen die Beschlüsse der Informationsfreiheitsbeauftragten „Künstliche Intelligenz (KI) verantwortungsvoll für die Informationsbereitstellung nutzen!“, „25 Jahre Århus-Konvention – Veröffentlichungsanspruch muss ins Gesetz!“ sowie „Moderne Transparenzgesetze bundesweit für eine lebendige Demokratie!“.
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