LfDI stellt seinen zweiten Tätigkeitsbericht für die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg vor: „Zunehmende Offenheit unserer Verwaltungen“

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), Dr. Stefan Brink, hat heute seinen 2. Tätigkeitsbericht für die Informationsfreiheit veröffentlicht.

„Die öffentliche Verwaltung Baden-Württembergs sucht den Austausch mit der Bürgergesellschaft, sie möchte kommunikativ und im besten Sinne „offen“ sein – offen für Anregungen, für Nachfragen, aber auch für Kritik und Verbesserung. Die zunehmende Offenheit unserer Verwaltungen ist Teil eines evolutionären Prozesses, der von der zunehmenden Vernetzung unserer modernen Informationsgesellschaft zwar nicht ausgelöst, aber doch wesentlich beschleunigt wurde.“, so Brink. Der LfDI weiter: „In bestimmten Bereichen löst dieser Öffnungsprozess inzwischen nicht nur Beifall, sondern sogar schon Kritik aus. Etwa wenn Zugangsmöglichkeiten nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) traditionelle Fragerechte wie im parlamentarischen Bereich oder innerhalb der Kommunalvertretungen überflügeln und Erstaunen auslösen.“

Brink sieht es daher immer noch als eine seiner Hauptaufgaben an, die hierfür notwendige Orientierung zu geben: „Damit unsere Behörden gut auf das neue Recht der Informationsfreiheit vorbereitet sind und unsere Bürgerinnen und Bürger gleichzeitig möglichst umfangreich und kundig vom neuen Bürgerrecht auf Informationszugang Gebrauch machen, bauen wir unser Beratungsangebot weiter aus!“

Der 2. Tätigkeitsbericht für die Informationsfreiheit umfasst vier Kapitel, in denen unter anderem Bürgerinnen und Bürger in einer übersichtlichen „FAQ-Rubrik“ Hinweise erhalten, wie sie das LIFG nutzen können, welche Maßstäbe der LfDI für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im öffentlichen Bereich anlegt und mit welchen Fällen aus der Praxis der LfDI konfrontiert wird.

Schwerpunktthemen im Tätigkeitsbericht:

  • Die ersten IFG-Days Baden-Württemberg, Ausblick Transparenzgesetz
  • Transparenz der Verwaltung beim Einsatz von Algorithmen und KI-Verfahren
  • Informationszugang in den Behörden erleichtern durch „Informationsfreiheit by Design“
  • Entwicklung der Transparenz in anderen Deutschen Ländern
  • Mehr Transparenz bei der Vergütung von Top-Managern öffentlicher Unternehmen
  • One-Pager LIFG
  • Der Weg des LIFG-Verfahrens

Der Tätigkeitsbericht ist abrufbar unter:

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2020/02/2.-TB-Informationsfreiheit-Web.pdf.

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