Der Bundestag hat am 25. März 2021 das Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag beschlossen. Das seit Oktober 2017 immer wieder neu verhandelte Lobbyregister bleibt jedoch hinter den damit verbunden Erwartungen auf Transparenz in Bezug auf die unmittelbare oder mittelbare Einflussnahme von Lobbyisten auf Gesetzesvorhaben zurück (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw12-de-lobbyregister-798182).

Tatsächlich müssen sich Lobbyistinnen und Lobbyisten sowie deren Verbände zwar registrieren, aber es muss nicht offengelegt werden, mit wem, in welcher Sache und wie häufig eine Kontaktaufnahme erfolgte.

Die unzureichenden Transparenzregelungen des Lobbyregister kritisierten auch FragDenStaat und Abgeordnetenwatch. Sie starteten eine Kampagne, um ein „selbstgemachtes Lobbyregister“ zu erstellen, da aus Sicht der beiden Organisationen die bisherigen Regelungen nicht ausreichen. Mit hunderten Auskunftsfragen an die Bundesministerien sollen die Lobbykontakte ermittelt und transparent gemacht werden. Hier geht es zu der Aktion von FragDenStaat: https://fragdenstaat.de/kampagnen/lobbyregister/

Dass es besser geht, zeigt der Landtag von Baden-Württemberg mit seinem am 1. Mai 2021 in Kraft getretenen Transparenzregistergesetz. Eine Interessenvertretung „muss bei jedem Kontakt gegenüber dem Landtag, seinen Gremien, seinen Fraktionen, seinen Mitgliedern oder der Landesregierung oder ihren Mitgliedern transparent erfolgen.“ (vgl. § 3 TRegG BW). Genau das ist essentiell, damit Bürgerinnen und Bürger Lobbytätigkeiten nachvollziehen und öffentliche Kontrolle ausüben können.
https://www.landtag-bw.de/home/der-landtag/transparenzregister.html

 

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