Seit 10 Jahre begleitet und unterstützt die Plattform FragDenStaat die Informationsfreiheit in Deutschland und sorgt dabei für eine klare Sicht auf die öffentliche Verwaltung. Die Auswertung der Anfragen, die an Bundesbehörden gestellt wurden, und das Antwortverhalten der öffentlichen Stellen lassen auch Rückschlüsse auf den derzeitigen Stand in Baden-Württemberg zu.

Mehr als die Hälfte aller Anfragen werden auf Bundesebene über die Plattform gestellt. Über mehrere Jahre hatte sich die Anzahl der Anträge gesteigert, um sich dann auf einem konstanten Niveau einzupendeln. Gemäß der Erhebung der Plattform werden jedoch immer mehr Anträge abgelehnt und auch der Rechtsweg muss immer häufiger beschritten werden, um Zugang zu Informationen zu erhalten. „Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen reichen schlicht nicht aus, um den notwendigen Kulturwandel bei allen öffentlichen Stellen zu verankern. Wenn wir das Informationsfreiheitsgesetz jetzt nicht weiterentwickeln, werden wir auf niedrigem Niveau stagnieren und im schlimmsten Fall unser Ziel der transparenten Verwaltung aus den Augen verlieren“, erklärt LfDI Dr. Stefan Brink.

Portale wie FragDenStaat ermöglichen und fördern den Zugang zu Informationen und stärken die Position der Bundesrepublik, die im internationalen Vergleich beim Zugang zu Informationen eher schlecht abschneidet. „In der Praxis stoßen wir im Land auch fünf Jahre nach Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes immer noch auf ein sehr breites Spektrum bei der Beantwortung von Anfragen nach dem LIFG. Viele Anträge werden sehr kompetent und bereitwillig bearbeitet, aber einigen öffentlichen Stellen scheint die Gesetzeslage noch nicht ausreichend bekannt zu sein“, so LfDI Brink.

Auch das Land Baden-Württemberg hat es bisher nicht geschafft, das im Gesetz festgeschriebene Informationsportal bereitzustellen. Hier füllt die Plattform von FragDenStaat ein wichtige Lücke, denn es ist das einzige Portal für Informationsfreiheit in Deutschland, über das Anfragen zu amtlichen Informationen gestellt und veröffentlicht werden können. Es bildet also einen wichtigen Baustein im Setzkasten der Möglichkeit, Anfragen an die öffentliche Verwaltung zu stellen. So wird das vorhandene Wissen bundesweit geteilt und zugänglich gemacht. Davon profitieren alle Bürgerinnen und Bürger und dies kann auch für die informationspflichtigen Stellen eine Arbeitserleichterung darstellen. „Es ist wichtig, dass wir interessierte Bürgerinnen und Bürger und deren Organisationen nicht als störend wahrnehmen, sondern als Mitstreitende für eine transparente Verwaltung und einen Teil unserer funktionierenden Demokratie“, so LfDI Brink.

 

Für Rückfragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer
0711/615541-23 und per E-Mail: pressestelle@lfdi.bwl.de

Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit finden Sie im Internet unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de oder unter www.datenschutz.de.