Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder veröffentlichte am 26. April 2018 eine Positionsbestimmung zur Anwendbarkeit des TMG für nicht-öffentliche Stellen ab dem 25. Mai 2018. Gleichzeitig beschlossen die Datenschutzbehörden, eine Konsultation von betroffenen Wirtschaftsverbänden und Unternehmen durchzuführen.
Als Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen im Konsultationsverfahren und zur Erläuterung und Konkretisierung der Positionsbestimmung haben die Datenschutzbehörden die folgende Ergänzung formuliert. Das Papier soll gleichzeitig als Orientierungshilfe für die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Verarbeitung der Daten von Nutzer*innen durch Telemediendienste dienen.
Die Orientierungshilfe steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt eines zukünftigen – möglicherweise abweichenden – Verständnisses der maßgeblichen Vorschriften durch den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) sowie einer etwaigen Rechtsänderung durch ein zukünftiges Inkrafttreten einer Überarbeitung der Richtlinie 2002/58/EG.
Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden für Anbieter von Telemedien