„Schöner“ kann man nicht beweisen:
#DSGVO wirkt!
1. Auskunftsansprüche werden geltend gemacht
2. Global aufgestellte Unternehmen haben DSGVO-konforme Verfahren eingerichtet
3. Auskunftsansprüche werden erfüllt 4. Fehler werden erkannt (beseitigt?)