Menschen schützen – Technik gestalten: Landesbeauftragter Tobias Keber stellt Tätigkeitsbericht vor.
Mehr Beschwerden von Bürger_innen: Beschwerdezahlen auf Höchststand
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg Prof. Dr. Tobias Keber hat im vergangenen Jahr Ministerien, Kommunen und Unternehmen beraten, Bürger_innen bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt sowie umfangreiche Unterstützung bei der Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) gegeben. Wo nötig, hat der Landesbeauftragte die Einhaltung des Datenschutzes auch durch Sanktionen durchgesetzt.
1. Das Jahr 2025 in Zahlen: mehr Beschwerden, mehr Datenpannen, mehr Aufgaben
Im Berichtszeitraum verzeichnete der Landesbeauftragten mit 7673 Beschwerden einen Höchstwert. (2024: 4034, +3639). Die Zahl der Beschwerden stieg im Vergleich zum vergangenen Jahr um rund 90 Prozent. Immer mehr Menschen zeigen bei uns an, dass sie ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt sehen. Die Zahl der Datenpannenmeldungen stieg auf 4059 (202: 3.559, +500). Es wurden 314 Bußgeldverfahren eingeleitet (2024: 243, +71). Insgesamt hat der Landesbeauftragte 101 Bußgeldbescheide mit Bußgeldern in Höhe von ca. 308.850 Euro erlassen. Die Zahl der konkreten Einzelfallberatungen lag bei 934 (2024: 1.360, -426), die strukturelle Beratung durch der LfDI-Bildungszentrum BIDIB lag bei 3.205 Anmeldungen (2024: 4470, -1265). Der Landesbeauftragte war im Jahr 2025 an 142 Gesetzgebungsverfahren bzw. Verwaltungsvorschriften beteiligt (2024: 92, +50).
Trotz steigendem Aufgabenportfolio mit neuen Zuständigkeiten und zusätzlichen Abstimmungs- sowie Kooperationspflichten auf Grundlage des europäischen Digitalrechts hat sich die Stellensituation verschlechtert. Im Personalbereich verfügte die Dienststelle im Jahr 2024 über 70,5 Personalstellen, seit dem Jahr 2025 sind es nur noch 67,5 Personalstellen.
Der Landesbeauftragte Tobias Keber: „Uns erreichen sehr viele Beschwerden, die wir sukzessive und nach Kräften bearbeiten. Dass die Menschen ihr Recht nutzen und sich an uns wenden, zeigt, dass sie die technologische Entwicklung nicht als naturgegeben und damit unveränderbar hinnehmen, sondern Wert darauf legen, dass ihre Rechte gewahrt bleiben. Datenschutz schützt Menschen und trägt wesentlich dazu bei, dass Menschen neuen Technologien vertrauen. Wir bieten Behörden und Unternehmen mit Handreichungen, Checklisten und rechtlichen Einordnungen Hilfestellungen. Wo nötig, greifen wir ein und wirken darauf hin, dass rechtswidriges Handeln eingestellt und die Rechte und Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger gewahrt werden.“

2. Mehr Beteiligung, mehr Öffentlichkeitsarbeit
Der Landesbeauftragte wurde an zahlreichen Gesetzesvorhaben der Landesregierung beteiligt, auch zu Verwaltungsvorschriften und weiteren Regelungen hat er datenschutzrechtlich Stellung genommen. Insgesamt waren es im Jahr 142 Beteiligungen des Landesbeauftragten. In Baden-Württemberg ist die frühe Beteiligung des LfDI selbstverständlich, das ist erfreuliche und vorbildliche Praxis.
Ein Beispiel ist das neue Landesdatenschutzgesetz. Sehr erfreulich für den Landesbeauftragten sind einige der neuen Anpassungen des Gesetzes, da sie Datenschutz effizienter in der Verwaltung abbilden können. Ein Beispiel: Teile von Auftragsverarbeitungsvereinbarungen (AVV) für nachgeordnete Stellen des Landes können künftig durch Rechtsverordnungen geregelt werden.
An anderer Stelle in neuen Landesdatenschutzgesetz hat der Landesbeauftragte die neuen Regelungen kritisiert. Das gilt für die bedenkliche Ausweitung der Befugnisse zur Videoüberwachung durch öffentliche Stellen (genauer: § 18 Absatz 1 LDSG neu). Um öffentlichen Stellen die Auseinandersetzung mit dem neuen § 18 LDSG sowie die Prüfung von geplanter Videoüberwachung gleichwohl zu erleichtern, hat der Landesbeauftragte eine Übersicht zum neuen § 18 Absatz 1 LDSG erarbeitet.
Ein anderes Beispiel, bei denen der Landesbeauftragte die Landesregierung beraten hat, war die Änderung des Polizeigesetzes zur Einführung einer automatisierten Datenanalyse. Der Landesbeauftragte hat hier ebenfalls kritisch auf die Regelungen geblickt.
Hingegen besonders positiv war die Zusammenarbeit im Zuge der Einführung der Parkraumüberwachung mittels Videokameras. Hier hat das Verkehrsministerium den Landesbeauftragten früh eingebunden, die rechtlichen Grundlagen geschaffen und bei der technischen Umsetzung Hinweise des Landesbeauftragten berücksichtigt. Das Ergebnis: landesweit testen Städte eine solche Parkraumüberwachung mit dem Ziel, sie bei sich zu etablieren.
Der Landesbeauftragte Prof. Dr. Tobias Keber: „Ich sehe unsere Aufgabe darin, dabei zu helfen, dass neue Regelungen den datenschutzkonformen Vollzug ermöglichen, also rechtlich tragfähig sind. Wo nötig, kritisieren wir aber auch Verfahren, wenn sie aus unserer Sicht den Schutz der Daten der Menschen nicht sicherstellen, wenn der Datenschutz nicht beachtet wird.“
Das Internetangebot des Landesbeauftragten erfreut sich weiterhin großer Beliebtheit. Die Seite etwa mit dem Diskussionspapier „Rechtsgrundlagen im Datenschutz beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz“ wurde im Jahr 2025 über 30.000 Mal aufgerufen, die Seiten zum Recht auf Löschung über 15.000 Mal, das Bildungszentrum rund 8000 Mal und die KI-Woche 2025 über 6000 mal. Die FAQ Cookies & Tracking bleiben weiterhin sehr nachgefragt, über 7000 Mal wurde die Seite aufgerufen. Die direkten Aufrufe der PDF-Dateien zum Beispiel über Suchmaschinen oder andere direkte Verlinkungen werden nicht gezählt, sodass davon auszugehen ist, dass es insgesamt mehr Aufrufe der Dokumente gab.
Die jährliche KI-Woche hat sich etabliert. Herausragende Wissenschaftler_innen und Künstler teilten ihr Wissen mit der interessierten Öffentlichkeit und erlaubten es der Behörde selbst, neues Wissen aufzugreifen.
Über das Thema Gaming und Datenschutz sprach der Landesbeauftragte auf mehreren Veranstaltungen. Um für den Schutz der eigenen Daten zu sensibilisieren und datenschutzrechtliche Anforderungen sichtbar zu machen, hat der Landesbeauftragte erstmals am Gamestate Festival BW 2025 im Kulturwerk Stuttgart teilgenommen und fachlichen Input geliefert. Auch konnte er erstmals mit dem Internationalen Trickfilm-Festival kooperieren und in einer Veranstaltung ganz praktisch Interessieren aufzeigen, wie mit ein paar Klicks und ohne Reduzierung des Spielerlebnisses mehr Sicherheit möglich ist.
Wie der interdisziplinäre Austausch erfolgreich funktionieren kann, zeigte sich beim Live-Podcast des LfDI zum Thema „KI in der Schule“. Die Tübinger Forscherin Ulrike Cress befasst sich intensiv mit Bildungsfragen und erörterte im Gespräch, wie pädagogisch nachhaltige KI im Schulbetrieb entwickelt und eingesetzt werden kann.
3. Schwerpunktthema 2025: Recht auf Löschung
Im vergangenen Jahr hat sich der Landesbeauftragte intensiv damit befasst, dass das Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden) gemäß Artikel 17 DS-GVO Beachtung findet. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hatte auf Vorschlag des baden-württembergischen Landesbeauftragten die Umsetzung des Rechts auf Löschung als Thema seiner vierten koordinierten Aktion ausgewählt. Ziel der Aktion war es zu verstehen, wo Behörden und Unternehmen bei diesem Thema Schwierigkeiten haben. Daraus abgeleitet hat der LfDI BW jüngst eine übersichtliche Hilfestellung veröffentlicht, damit verantwortliche Stellen strukturell das Thema wirksamer beachten können.
Parallel zu dieser Aktion hat der Landesbeauftragte die „digitale Kehrwoche“ initiiert. Auf Veranstaltungen sprachen die Fachleute der Dienststelle über die Betroffenenrechte und gingen in den Austausch mit der Bürgerschaft. Besonders beliebt war auch die Postkarte „Mach die digitale Kehrwoche“, die vielfach von öffentlichen und privaten Stellen bestellt und auf Veranstaltungen gerne mitgenommen wurde.
4. Bußgeldverfahren
Im vergangenen Jahr hat der Landesbeauftragte 101 Bußgeldbescheide erlassen mit einer Bußgeldhöhe von insgesamt 308.850 Euro. Ein Fall befasste sich mit der Videoüberwachung in einer Arztpraxis. Innerhalb der Praxisräume fand eine umfassende Videoüberwachung von Patient_innen und bediensteten Personen statt. Bemerkenswert war hier neben weiteren Sachverhalten auch, dass es möglich war, über einen Monitor in Behandlungszimmer zu blicken. In mehrfacher Hinsicht war es für den Landesbeauftragten nötig, hier klar vorzugehen, da er davon ausging, dass Beschäftigte in ihren Rechten verletzt wurden, Patient_innen ebenafalls. Eine Arztpraxis ist ein höchst sensibler Ort, hier sind die Einhaltung von Datenschutzstandards elementar. Die Praxisbetreiber zeigen sich kooperativ im Verfahren. Dass Verantwortliche einsichtig sind, ist für den Landesbeauftragten sehr wichtig und wirkt sich zudem positiv für Verantwortliche in Bezug auf die Bußgeldhöhe aus.
Beitrag vom 26.3.2026
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