Hier haben wir für Sie Presseartikel, in denen der Landesbeauftragte erwähnt wird, aufgelistet.
Dieser Abschnitt wird regelmäßig um weitere Beiträge ergänzt. Es lohnt sich daher, hier immer wieder vorbeizuschauen.
„Datenschutz kinderleicht!? Rumpelstilzchen“ – Kinderprojekt zur Sensibilisierung im Umgang mit personenbezogenen Daten
Wird einem Kind ein altes Fotoalbum mit Papierseiten zum Blättern in die Hand gegeben, kommt es heute häufig vor, dass das Kind statt zu blättern über die Fotos und Seiten des Albums wischt – als wäre es ein Tablet-Gerät. Die digitale Welt ist heute gerade für Kinder eine alltägliche Selbstverständlichkeit, der Zugang zu ihr scheinbar so einfach. Selbst – und gerade – für die Kleinsten. Für sie gibt es eine Vielzahl von digitalen Angeboten – von Apps über Videos bis zu Musik und Hörspielen.
Das Internet ist Neuland, und der sichere Umgang mit den neuen digitalen Techniken ist insbesondere für Kinder noch lange keine eingeübte Praxis. Kinder hantieren natürlich genauso wie Erwachsene mit personenbezogenen Daten, und Anbieter im Internet sammeln besonders gerne personenbezogene Daten von ihnen, ihren zukünftigen Kundinnen und Kunden. Wie also wird über Chancen und Probleme des Internets, über die Gründe und Abgründe der digitalen Welt aufgeklärt? Wie fördern wir eine sinnvolle und altersgerechte Nutzung des Digitalen?
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Stefan Brink sieht in der Sensibilisierung und Förderung von Kindern und Jugendlichen für den bewussten Umgang mit ihren personenbezogenen Daten eine fundamental wichtige Aufgabe seiner Behörde. Die Datenschutz-Grundverordnung, Kompass für die digitale Welt, verpflichtet jede Datenschutzaufsichtsbehörde dazu, „die Öffentlichkeit für die Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu sensibilisieren und sie darüber aufklären. Besondere Beachtung finden dabei spezifische Maßnahmen für Kinder.“
Der Landesbeauftragte Stefan Brink: „Die Digitalisierung macht es absolut notwendig, alle für den fairen Umgang mit personenbezogenen Daten zu sensibilisieren. Mit unserer Reihe ‚Datenschutz kinderleicht!?‘ bieten wir leicht zugängliche Angebote speziell für Kinder – denn sie sind nicht nur die ersten Betroffenen des digitalen Wandels, sie werden auch in einer weitgehend digitalen Welt ihr Leben führen. Deswegen wenden wir uns an Kinder, Jugendliche, Eltern und Erzieher- und Lehrer_innen, damit sie sich mit den zentralen Fragen des Kinder- und Datenschutzes befassen können.“
Das vom Landesbeauftragten neu konzipierte Kinderprojekt „Datenschutz kinderleicht!? Folge I, Rumpelstilzchen“ ist der Auftakt zu einer mehrteiligen Reihe zur Sensibilisierung und Aufklärung von Kindern im Vorschulalter über die Welt des Digitalen. Folge I der Reihe richtet sich an die Kinder selbst und an alle Verantwortlichen, die Kinder im Vorschulalter betreuen. Thematisiert wird das Märchen „Rumpelstilzchen“ – bei dem der wahre Namen eines Menschen so viel Macht über ihn ausübt, dass er stirbt, als er beim Namen genannt wird.
Das Kinderprojekt umfasst:
- Märchentext Rumpelstilzchen nach den Gebrüdern Grimm (mit und ohne Regieanleitung)
- DingDongLied – ein für das Projekt eigens komponiertes und getextetes Kinderlied der Wiener Künstlerin und Sozialarbeiterin Daniela Flickentanz
- Musikvideo von und mit Daniela Flickentanz
- Hörspiel Rumpelstilzchen
- Experteninterview zum Thema „Brauchen Kinder Märchen?“ bzw. „Sind Märchen heute überhaupt noch zeitgemäß?“
Zu finden sind das Hörspiel und alle Beiträge zum Kinderprojekt „Datenschutz kinderleicht!?, Folge I, Rumpelstilzchen“ auf der Homepage des Landesbeauftragten: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/datenschutz-kinderleicht/ .
In seinem aktuellen Podcast „Datenfreiheit“ spricht der Landesbeauftragte Stefan Brink über „Datenschutz kinderleicht!?“ und seine Aufgaben zur Information und Sensibilisierung nach der Datenschutz-Grundverordnung: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/datenfreiheit/
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Für Rückfragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer
0711/615541-23 und per E-Mail: pressestelle@lfdi.bwl.de
Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit finden Sie im Internet unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de oder unter www.datenschutz.de.
Stellungnahme des Landesbeauftragten zur „Luca-App“ online
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden Württemberg Stefan Brink veröffentlicht, nachdem der Betreiber der Luca App und die Landesregierung hierzu angehört wurden, seine diesbezüglichen Empfehlungen vom 2.3.2021. Mittlerweile hat die Landesregierung ihre Vergabeentscheidung auf Grundlage der Empfehlungen des LfDI getroffen, sodass diese nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetzes Baden-Württemberg zugänglich gemacht werden können.
Die Stellungnahme des LfDI finden Sie hier.
Im vergangenen Monat hat der Betreiber der App weitere datenschutzrechtliche Verbesserungen vorgenommen, dazu hat sich zwischenzeitlich auch die Datenschutzkonferenz geäußert (Stellungnahme der DSK zu Kontaktnachverfolgungsapps). Die datenschutzkonforme digitale Kontaktnachverfolgung ist danach ein geeignetes Mittel zur wirksamen Pandemiebekämpfung.
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Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit finden Sie im Internet unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de oder unter www.datenschutz.de.
„Stefan Brink setzt Strafmaß für Bundesligisten fest“
„Der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink hat das Strafmaß für den VfB Stuttgart im Datenskandal festgesetzt. Die Ermittlungen gelten damit als abgeschlossen.“
Zum Artikel: https://www.stuttgarter-zeitung.de
„Datenskandal: 300 000 Euro Bußgeld für VfB Stuttgart“
Zum Artikel: https://www.badische-zeitung.de
„VfB Stuttgart akzeptiert Bußgeld von 300.000 Euro“
Zum Artikel: https://www.deutschlandfunk.de
„Spürbar, aber glimpflich“
Zum Artikel: https://www.lto.de
„Datenschutzbeauftragter Brink: Deshalb fiel die Strafe für den VfB milde aus“
Zum Interview: https://www.swr.de
„Wo Fußball Nebensache ist“
Zum Artikel: https://www.faz.net
VfB Stuttgart: Bußgeldverfahren endet mit der Verhängung eines Bußgeldes
Bußgeldverfahren gegen VfB Stuttgart 1893 AG endet mit der Verhängung eines Bußgeldes.
LfDI Stefan Brink: „Neben dem spürbaren Bußgeld sorgt der VfB für erhebliche organisatorische und technische Verbesserungen in Sachen Datenschutz. Zudem planen die Verantwortlichen erfreulicherweise künftig ein Engagement bei der Aufklärung über Datenschutzanliegen, mit dem vor allem junge Menschen angesprochen werden sollen.“
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Stefan Brink schließt das Verfahren gegen die VfB Stuttgart 1893 AG ab und erlässt ein Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro wegen fahrlässiger Verletzung der datenschutzrechtlichen Rechenschaftspflicht gemäß Art. 5 Abs. 2 DS-GVO.
Die Verantwortlichen des VfB Stuttgart 1893 e.V. und der VfB Stuttgart 1893 AG haben die Aufklärungs- und Ermittlungsmaßnahmen des Landesbeauftragten unterstützt, durch eigene Initiative gefördert sowie mit der Behörde des Landesbeauftragten umfangreich kooperiert.
Neben der Bußgeldzahlung und der kostenträchtigen Umstrukturierung und Verbesserung ihres Datenschutzmanagements ergreift die VfB Stuttgart 1893 AG in Abstimmung mit dem LfDI Maßnahmen zur Sensibilisierung junger Menschen für Datenschutzanliegen.
So fördert der VfB das Projekt „Datenschutz geht zur Schule“ durch Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit für regionale Schul-Aktionstage und im Rahmen kind-/jugendgerechter Videos zur Sensibilisierung für datenschutzrelevante Themen. Darüber hinaus konzipiert der VfB Schulungen für die Fußballnachwuchsmannschaften U10 bis U21 zum Thema „Datenschutz bei Jugendlichen“.
LfDI Stefan Brink: „Mit dem Erlass dieses Bußgeldbescheides schließen wir ein Verfahren ab, das auch für uns als Aufsichtsbehörde ungewöhnlich war. Ungewöhnlich war nicht nur der Gegenstand unseres Verfahrens, sondern vor allem das hiermit verbundene öffentliche und mediale Interesse. Ungewöhnlich war auch der Umfang des durch die Einschaltung der Esecon belegten Aufklärungsinteresses und der Kooperationsbereitschaft des VfB mit unserer Behörde.“
Aus diesem Verfahren heraus ergebe sich die gute Chance, so Stefan Brink weiter, dass der VfB Stuttgart künftig beim fairen Umgang mit den Daten der Mitglieder besser aufgestellt ist. „Auch wenn wir mit Blick auf Verjährungsvorschriften nicht alle öffentlich diskutierten Vorgänge vollständig untersuchen konnten, ist doch das jetzt einvernehmlich gefundene Ergebnis überzeugend: Neben dem spürbaren Bußgeld sorgt der VfB für erhebliche organisatorische und technische Verbesserungen in Sachen Datenschutz. Zudem planen die Verantwortlichen erfreulicherweise künftig ein Engagement bei der Aufklärung über Datenschutzanliegen, mit dem vor allem junge Menschen angesprochen werden sollen.“
Mit dem Erlass des Bußgeldbescheids sind die Ermittlungen gegen den VfB Stuttgart 1893 e.V. und die VfB Stuttgart 1893 AG abgeschlossen.
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Für Rückfragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer
0711/615541-23 und per E-Mail: pressestelle@lfdi.bwl.de
Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit finden Sie im Internet unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de oder unter www.datenschutz.de.
„Kontaktverfolgung für Events und Gastro: Was kann die App „Luca“?“
„Die neue App ‚Luca‘ soll die Corona-Nachverfolgung für Gesundheitsämter erleichtern. Wie sie funktioniert und wie ein Vertreter der Gastronomie die App einschätzt.“
Zum Artikel: https://www.augsburger-allgemeine.de
„Das Ende des Lockdowns? Warum gerade alle über die „luca“-App sprechen“
„Raus aus dem Lockdown – das wollen wir alle. Die Frage ist nur eben: Wie? Neben der Diskussion um Schnelltests, Impfstrategien und AHA-Regeln gibt es jetzt ein neues Gesprächsthema: die „luca“-App. Ist das die Lösung?“
Zum Artikel: https://www.dasding.de
„Was kann die Luca-App, was die Corona-Warn-App nicht kann?“
„Eine App zur Kontakt-Nachverfolgung sorgt für Furore – nicht nur, weil sie mit den Fantastischen Vier sehr prominente Unterstützer haben. Die Luca-App soll kulturelle Veranstaltungen wieder möglich machen: Konzerte, Kino oder Theater oder auch der Besuch im Restaurant! Die Idee kommt spät. Trotzdem könnte sie helfen.“
Zum Artikel: https://www.bayern3.de
„Digitalpolitiker fordern Neuregelung der Datenübermittlung in die USA“
„Deutsche Firmen nutzen zur Verarbeitung sensibler Daten US-Cloud-Dienste. Hierfür gibt es aber keine Rechtsgrundlage. Digitalpolitiker zeigen sich alarmiert.“
Zum Artikel: https://www.handelsblatt.com
„Ist es die da? So soll Smudos App „Luca“ im Kampf gegen Corona helfen“
„Die Menschen in Deutschland wollen Lockerungen, doch noch fehlt Experten zufolge eine Öffnungsstrategie. Hoffnung macht die App von Rapper Smudo: „Luca“ soll die Infektionsverfolgung erleichtern und etwa die Zettelwirtschaft beim Restaurantbesuch ablösen. Datenschützer stufen „Luca“ nach ersten Einschätzungen als sicher ein.“
Zum Artikel: https://www.rnd.de
„Online-Hilfe für Vereine“
„Obwohl die Datenschutz-Grundverordnung seit über zwei Jahren gilt, tun sich viele damit schwer: Besonders kleine Vereine verlaufen sich schon mal im rechtlichen Datenschutzdickicht. Ihnen soll ein neues Online-Werkzeug mit Praxistipps und einem Textgenerator helfen. Dazu bietet der Landesdatenschutzbeauftrage von Baden-Württemberg auch kostenlose Schulungen an.“
Zum Artikel: https://www.netzpolitik.org