Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden Württemberg Stefan Brink veröffentlicht, nachdem der Betreiber der Luca App und die Landesregierung hierzu angehört wurden, seine diesbezüglichen Empfehlungen vom 2.3.2021. Mittlerweile hat die Landesregierung ihre Vergabeentscheidung auf Grundlage der Empfehlungen des LfDI getroffen, sodass diese nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetzes Baden-Württemberg zugänglich gemacht werden können.

Die Stellungnahme des LfDI finden Sie hier.

Im vergangenen Monat hat der Betreiber der App weitere datenschutzrechtliche Verbesserungen vorgenommen, dazu hat sich zwischenzeitlich auch die Datenschutzkonferenz geäußert (Stellungnahme der DSK zu Kontaktnachverfolgungsapps). Die datenschutzkonforme digitale Kontaktnachverfolgung ist danach ein geeignetes Mittel zur wirksamen Pandemiebekämpfung.

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Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit finden Sie im Internet unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de oder unter www.datenschutz.de.