Landesdatenschützer_innen beschließen einstimmig Vorschläge zur Modernisierung der Datenschutzaufsicht und des Datenschutzrechts
Im Zuge der 111. Datenschutzkonferenz in Stuttgart verabschiedeten die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder die „Stuttgarter Impulse zur Modernisierung des Datenschutzes. Eckpunkte aus Sicht der Aufsichtspraxis“
„Stuttgarter Impulse zur Modernisierung des Datenschutzes. Eckpunkte aus Sicht der Aufsichtspraxis“
Die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder haben im Zuge der 111. Konferenz vom 16. bis 18. Juni 2026 in Stuttgart einstimmig die „Stuttgarter Impulse zur Modernisierung des Datenschutzes“ beschlossen. Darin legen sie Vorschläge für weitreichende Änderungen bei der Datenschutzaufsicht vor. Sie unterstützen auch die Bundesratsinitiative der Freien und Hansestadt Hamburg, die einen konkreten Gesetzesentwurf für die Reform der Datenschutzaufsicht in Deutschland formuliert. Ziel ist es, den Datenschutz für Unternehmen, Forschungseinrichtungen sowie Bürgerinnen und Bürger einheitlicher und effizienter zu gestalten. Die Landesdatenschützer_innen schlagen in den „Stuttgarter Impulsen“ darüber hinaus weitere Anpassungen bei der Datenschutzaufsicht vor. Demnächst beginnt die Konsultationsphase für die „Stuttgarter Impulse“, in der Akteure der Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung eingeladen werden, zu den Vorschlägen der Landesdatenschützer_innen Stellung zu nehmen. Wesentliche Vorschläge der Landesdatenschützer_innen sind:
- Kompetenzen stärker verzahnen. Synergien nutzen.
Die Aufsichtsbehörden der Länder verfügen über detaillierte Kenntnisse regionaler wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Strukturen sowie über gewachsene Netzwerke zu Unternehmen, insbesondere zu KMUs, sowie Verbänden und Verwaltungen. Eine föderal gegliederte Datenschutzaufsicht ermöglicht passgenaue Beratung und praktikable Lösungen unter Einbeziehung lokaler Besonderheiten und heterogener Bedürfnisse.
- DSK gesetzlich verankern
Die gesetzliche Verankerung der DSK im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) würde ihre Rolle institutionell und ihre Arbeitsfähigkeit nachhaltig stärken. Im BDSG sollten klare Zuständigkeiten, Verfahren und Zielsetzungen definiert werden. Dies erhöht die Transparenz und verbessert die Verbindlichkeit der Zusammenarbeit.
- Verbindliche Mehrheitsentscheidungen etablieren
In der öffentlichen Debatte wird den deutschen Aufsichtsbehörden häufig vorgeworfen, dass sie das Datenschutzrecht unterschiedlich bewerten würden. Hierdurch käme es zu widersprüchlichen Anforderungen, die Rechtsunsicherheit schaffen und Investitionen erschweren würden. Dies ist unzutreffend. Mit der Einführung verbindlicher Mehrheitsentscheidungen der DSK im nicht-öffentlichen Bereich können auch diese Bedenken ausgeräumt werden.
- DSK durch eine Geschäftsstelle professionalisieren
Eine zentrale Geschäftsstelle der DSK führt zu mehr Effizienz. Die DSK-Geschäftsstelle würde die organisatorische und fachliche Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden sicherstellen und insbesondere die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Abstimmungsprozessen verbessern. Eine DSK-Geschäftsstelle sichert Kontinuität und vermeidet Doppelarbeit.
- Spezialkompetenzen gezielt bündeln
Eine arbeitsteilige Organisation innerhalb der Datenschutzaufsicht ist sinnvoll und bereits heute gelebte Praxis. Durch die gezielte Bündelung von Spezialkompetenzen können Ressourcen effizient genutzt und Kompetenzschwerpunkte aufgebaut werden.
- Orientierung insbesondere für Unternehmen und Verwaltungen bieten
Die Aufsichtsbehörden stellen bereits heute eine Fülle von Leitfäden, Praxis- und Orientierungshilfen zur Verfügung. Entlang der Helsinki-Vorgaben sollen Dialog und Orientierungshilfen für die Praxis künftig ausgebaut werden.
- Zentrales digitales Portal
Die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangs zur Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich ist ein zentraler Baustein für eine moderne und nutzerfreundliche Verwaltung. Nach dem Prinzip „no wrong door“ sollen künftig alle Anfragen unabhängig von der (sachlichen und räumlichen) Zuständigkeit der Datenschutzbehörde über ein zentrales digitales Portal entgegengenommen werden können. Das stärkt die Effizienz der Aufsicht ohne die föderale Struktur aufzugeben. Ein zentraler digitaler Zugang ist Voraussetzung für eine moderne, nutzerfreundliche Verwaltung.
- Gemeinsame Entscheidungsdatenbank aufbauen
Eine gemeinsame und öffentliche zugängliche Entscheidungsdatenbank führt zu mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Arbeit der Aufsichtsbehörden und leistet einen Beitrag zur einheitlichen Anwendung der DS-GVO.
- „Einer-für-Alle“-Prinzip einführen
Die Prüfung eines Sachverhalts durch eine zuständige Aufsichtsbehörde entfaltet bundesweit Verbindlichkeit, sofern dieser Sachverhalt bundesweit gesetzlich einheitlich geregelt ist. Mit dem „Einer-für-Alle“-Prinzip wird sichergestellt, dass identische Fragestellungen nicht mehrfach geprüft werden müssen. Insbesondere bei komplexen, länderübergreifenden Sachverhalten können hiermit erhebliche Effizienzgewinne erzielt werden.
- Koordination stärken und Verfahren beschleunigen
Ziel ist es, Verfahren zu standardisieren, Bewertungskriterien zu vereinheitlichen und Entscheidungsprozesse zu beschleunigen, ohne die Qualität der Rechtsanwendung zu beeinträchtigen. Eine verbesserte Koordination ermöglicht es, die Vorteile der föderalen Struktur zu erhalten und gleichzeitig die Effizienz deutlich zu steigern.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg und Vorsitzender der Datenschutzkonferenz 2026 Prof. Dr. Tobias Keber: „Ich unterstütze die Bundesratsinitiative aus Hamburg zur Neuordnung der Datenschutzaufsicht. Sie beinhaltet sehr sinnvolle und sehr weitreichende Änderungen. Zusammen mit den weiteren Vorschlägen der Landesdatenschützer_innen in den „Stuttgarter Impulsen zur Modernisierung des Datenschutzes“ haben wir eine echte Chance, den Grundrechtschutz innerhalb des föderalen Systems zu stärken und zugleich Verfahren massiv zu vereinfachen.“
Für Rückfragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer
0711/615541-23 und per E-Mail: pressestelle@lfdi.bwl.de
Weitere Informationen zu Datenschutz und Informationsfreiheit finden Sie im Internet unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de oder unter www.datenschutz.de.
