Demokratie zeichnet sich durch Offenheit und Transparenz aus. Dazu können öffentliche Verwaltungen maßgeblich beitragen. Sie sind keine verschlossenen Kammern, in denen Geheimnisse gehütet werden. Ganz im Gegenteil: Sie stehen jedermann offen. Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht nur, sie sollen erfahren, was, wie und woran in den Verwaltungen gearbeitet wird. Diesem Verständnis einer offenen Verwaltung trägt das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) Rechnung. Das im Januar 2016 in Kraft getretene sog. „Jedermann-Gesetz“ ermöglicht es jedem, egal wer sie oder er ist oder welche Gründe vorliegen, Informationen amtlicher Stellen einzuholen. Gleichzeitig verpflichtet es die Behörden, ihr Handeln nachvollziehbar zu machen. Die Bestimmungen tragen zu einer Stärkung der demokratischen Meinungs- und Willensbildung bei. Doch der Gesetzestext macht es den Bürgerinnen und Bürgern nicht immer einfach zu verstehen, welche Rechte ihnen in der konkreten Anwendung dadurch zustehen.

Veränderung in der DNA der Verwaltungskultur voranbringen

An diesem Punkt setzt der neue „Praxis-Ratgeber zum Landesinformationsfreiheitsgesetz“ des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Baden-Württemberg an, der von  der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, Gisela Erler, unterstützt wird. „Das LIFG passt in die Politik des Gehörtwerdens, für die die Landesregierung und ich stehen. Der Praxis-Ratgeber zum LIFG ist auf Augenhöhe mit der Bürgerschaft verfasst. Mit seiner ermutigenden und verständlichen Sprache soll er als Handwerkszeug dienen, um Transparenz für Bürgerinnen und Bürger über Verwaltungshandeln zu schaffen und so die Veränderung in der DNA der Verwaltungsstruktur voranbringen“, so Gisela Erler. Dieser Einschätzung kann Stefan Brink beipflichten: „Transparenz schafft Sicherheit. Darüber hinaus können sich Behörden durch eine proaktive Veröffentlichung von Informationen von Anfragen entlasten.“

Ein Ratgeber für Bürger*innen und Verwaltung

Ziel des Ratgebers ist es, beiden Seiten –Verwaltungen wie auch Bürgerinnen und Bürgern – einen Leitfaden an die Hand zu geben, der einerseits einen Überblick über die Normen und Pflichten ermöglicht, andererseits jedoch nicht auf der theoretischen Ebene stehen bleibt, sondern praktische Hinweise und Vorlagen bereithält, die beim Stellen wie beim Beantworten von Anfragen helfen.

Die Grundstruktur des Ratgebers orientiert sich am Aufbau des LIFG. Zu jedem Gesetzesparagraphen werden nützliche und verständliche Erläuterungen gegeben. Ergänzt werden die Ausführungen durch weiterführende Informationen, Graphiken und Schaubilder. Somit bleibt das Gesetz kein abstraktes Gebilde, sondern es wird auch für Personen ohne eine juristische Fachausbildung fassbar. Abgerundet wird der ausführliche Ratgeber durch mehrere Anhänge, die Mustertexte zur Beantwortung von Anfragen bereitstellen.

„Die Zeichen der Zeit stehen auf Transparenz“  – Pressemitteilung zur Landespressekonferenz mit Staatsrätin Gisela Erler und LfI Stefan Brink anlässlich der Veröffentlichung des Praxisratgebers zum Landesinformationsfreiheitsgesetz.