Staatsrätin Gisela Erler und Dr. Stefan Brink, der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit, stellen den neuen Praxis-Ratgeber zum Landesinformationsfreiheitsgesetz vor.
Sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch die informationspflichtigen Stellen im Land profitieren von den Ausführungen und Praxistipps des heute präsentierten Praxis-Ratgebers zum Landesinformationsfreiheitsgesetz. Dr. Stefan Brink erläutert: „Zusätzlich zu Gesetzeskommentierungen und Ausführungen zu einzelnen Rechtsvorschriften wartet der Ratgeber mit Beispielen, Schaubildern, weiterführenden Links zur Vertiefung und mit konkreten Formulierungsvorschlägen auf.“

Dieser Ratgeber ist für die Praxis geschrieben und auf der Höhe der Zeit: In den vergangenen Jahren hat nicht nur die Rechtsprechung dem Informationszugang der Bürgerinnen und Bürger Rechnung getragen. Auch die Bereitschaft öffentlicher Stellen, Zugang zu „ihren“ Informationen zu gewähren und Rechenschaft über die eigene Tätigkeit abzulegen, hat sich wesentlich fortentwickelt. Dies zeigt sich beispielsweise in der Einführung von Transparenzgesetzen in anderen Ländern oder der Forderung nach Lobbyregistern und des „legislativen Fußabdrucks“, also der Nachvollziehbarkeit von Gesetzgebungsverfahren. Auch auf internationaler Ebene wird im Dezember 2020 mit dem Inkrafttreten der Tromsö-Konvention des Europarats, dem neuen völkerrechtlicher Vertrag, ein allgemeines Recht auf Informationsfreiheit festgeschrieben.

Staatsrätin Gisela Erler dazu: „Information ist das Fundament jeglicher Bürgerbeteiligung. Mit dem Leitfaden für eine neue Planungskultur liegen der Verwaltung Instrumente und eine Orientierung in bestimmten Verfahren dafür vor. Ich begrüße, dass der Landesbeauftragte mit dem vorliegenden Praxisleitfaden eine Orientierung auch für die Informationsfreiheit anbietet“.

Offenheit der Verwaltung, Bürgernähe und Dialogorientierung ermöglichen erfolgreiche Bürgerbeteiligung und stärken das Vertrauen in den Staat und seine Verwaltung. Diese positive Entwicklung unterstützt der neu vorgestellte Praxis-Ratgeber.

Stefan Brink ist überzeugt: „Der Praxis-Ratgeber ist viel stärker von der Idee der Informationsfreiheit inspiriert und getragen, als dies etwa der Gesetzentwurf des Jahres 2015 noch sein konnte. Transparenzgesetze werden in den kommenden Jahren ihren Siegeszug fortsetzen – hoffentlich auch bald in Baden-Württemberg.“

 

Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 0711/615541-23.

Hier finden Sie den Praxis-Ratgeber zum Landesinformationsfreiheitsgesetz.

Weitere Informationen zur Informationsfreiheit finden Sie im Internet unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de oder unter www.datenschutz.de.

Die Pressemitteilung ist als Pdf abrufbar unter http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de.