Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am 13. Dezember 2019 in sieben Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass rechtlich kein Grund besteht, die von den Verwaltungsbehörden beabsichtigte Übermittlung von Informationen zu lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen in Filialen von Lebensmittelmärkten und Bäckereien vorläufig zu stoppen.
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