Stuttgart, 25. Januar 2008

Pressemitteilung


„Datenschutz macht Schule“ ist das Motto des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar

 

Mit diesem Slogan und dezentralen Veranstaltungen zum Thema Datenschutz im Leben von Schülern und Jugendlichen soll in diesem Jahr der 2. Europäische Datenschutztag am 28. Januar 2008 begangen werden. Zur Erinnerung: Mit dem Europäischen Datenschutztag, der regelmäßig an diesem Datum europaweit stattfindet, soll an den Beginn der Unterzeichnung der Europaratskonvention 1981 zum Datenschutz erinnert und das Datenschutzbewusstsein der Bevölkerung gestärkt werden.

Wie der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg, Peter Zimmermann, dazu erläuterte, werde in diesem Jahr hauptsächlich das Ziel verfolgt, das Bewusstsein und das Interesse am Datenschutz möglichst schon in jungen Jahren bei einer Generation zu wecken, die wie keine andere davor in eine Informationsgesellschaft hinein aufwachse. Zimmermann wörtlich: „Ich halte die Thematik nicht für uncool, sondern im Gegenteil bereits für junge Leute höchst interessant und nach meiner festen Überzeugung auch für entsprechend vermittelbar.“ Desinteresse oder gar Berührungsängste bei diesem Thema hätten nach Auffassung Zimmermanns meist ihre Ursache in Wissenslücken, die nicht zuletzt auf fehlende altersspezifische Informationsangebote zurückzuführen seien. Jugendliche und Heranwachsende müssten deshalb schon in jungen Jahren lernen, dass sie ein Leben lang von wichtigen datenschutzrechtlichen Fragestellungen begleitet werden, egal ob bei der Internetnutzung, beim Telefonieren mit oder ohne Handy, bei Gewinnspielen oder bei der Nutzung von Kartensystemen, um nur einige wenige Beispiele zu nennen.

Er habe anlässlich seiner Tätigkeit häufig die Erfahrung machen müssen, dass jungen Leuten anscheinend nach wie vor unbekannt ist, welche Risiken die ungeheuren technischen Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung für das informationelle Selbstbestimmungsrecht für sie berge. Es sei immer wieder erstaunlich, in welchem Umfang und bei welchen Gelegenheiten sie ihre Daten freiwillig offenbaren würden. Er führe dies insbesondere auch darauf zurück, dass sich die Betroffenen meist nicht einmal bewusst seien, dass sie dabei grundrechtlich geschützte Persönlichkeitsrechte ohne sachliche Notwendigkeit und ohne dafür eine angemessene Gegenleistung zu bekommen, preisgeben. Noch viel weniger werde an mögliche Folgen eines solch lockeren Umgangs mit Informationen etwa im Zusammenhang mit späteren Stellenbewerbungen gedacht, führte Zimmermann weiter aus.

Die Zielgruppe des 2. Europäischen Datenschutztags anzusprechen, sei für ihn deshalb besonders wichtig, weil es nicht umsonst heiße: „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr.“

„Ich bin deshalb dem Kultusministerium dankbar, dass es sich grundsätzlich dazu bereit erklärt hat, Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften im Rahmen gemeinsamer Veranstaltungen, die im Laufe dieses Jahres stattfinden sollen, das Thema Datenschutz näherzubringen“, erklärte Zimmermann abschließend.