4. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit 2022/2023
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Prof. Dr. Tobias Keber: „Transparentes Verwaltungshandeln stärkt die Demokratie. Gerade in Zeiten, in denen Fake News und Deep Fakes, neuerdings auch verstärkt KI-generiert, zu einem massiven Überschuss an Fehlinformationen im Internet führen können, sind amtliche Informationen von staatlichen Stellen, die gut auffindbar sind, essentiell. Auf Grundlage valider Informationen können sich Menschen ihre eigene Meinung bilden.“
Übergabe des Tätigkeitsberichts Informationsfreiheit 2022/2023 an die Landtagspräsidentin Muhterem Aras.
Stark für die Demokratie: Informationsfreiheit und Transparenz
Wissen basiert auf Informationen. Damit Wissen auf solider Grundlage entstehen kann, sind korrekte Informationen essentiell. Staatliche Stellen verfügen über enorm viele Informationen, die es den Bürger_innen ermöglichen können, ihr eigenes Bild von staatlichem Handeln zu machen. Wichtig ist, dass die Informationen schnell, gut strukturiert und leicht zugänglich zur Verfügung gestellt werden. Die baden-Württembergischen Behörden stellen von sich aus eine Vielzahl von Informationen zur Verfügung. Gleichwohl müssen Bürger_innen häufig nachfragen, um amtliche Informationen zu erhalten. Welche Informationen zu erfragen und welche auskunftspflichtige Stellen herausgeben müssen, ist im Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) aus dem Jahr 2016 geregelt. Gerade Kommunen leisten viel und unterstützen die Bürgerschaft, die oftmals wissen will, wie ihre unmittelbare Lebensumgebung organisiert ist.
Auch wenn das LIFG den Informationszugang ermöglicht, ist es für viele Bürger_innen nach wie vor nicht leicht, an die gewünschten Behördeninformationen zu gelangen, denn das LIFG beinhaltet zahlreiche Ausnahmen, oft hohe Kosten zu Lasten der anfragenden Person und komplexe Verfahren.
Wie es aktuell um den Zugang zu amtlichen Informationen steht, berichtete der Landesbeauftragte in seinem heute (14.3.) veröffentlichten Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit 2022/2023. Alle zwei Jahre zieht er mit seinem Bericht Bilanz und zeigt anhand von gesellschaftlichen Entwicklungen, Fallbeispielen und exemplarischen Gerichtsentscheidungen, wie offen Behörden für Bürger_innen tatsächlich sind – und wo auskunftspflichtige Stellen besser sein könnten.
Vielfältig: Bürger_innenanfragen vornehmlich im kommunalen Wirkungskreis
Wie viele LIFG-Anfragen bei öffentlichen Stellen insgesamt eingehen und beantwortet werden, ist schwer zu erfassen. Denn nicht jede Bürger_innenanfrage an eine Behörde ist eine Anfrage nach dem LIFG. Viele öffentliche Stellen leisten insoweit auch sehr guten Bürgerservice. Offenkundig gibt es für auskunftspflichtige Stellen aber einfache und weniger einfache Anfragen, wie jene nach Protokollen von nicht-öffentlichen Ratssitzungen.
Seitdem es das LIFG gibt, hat sich die Zahl der Vermittlungsanfragen beim Landesbeauftragen knapp verdreifacht. Waren es im Jahr 2016 noch rund 64 Beratungs- und Vermittlungsanfragen, so waren es im Jahr 2022 über 191 und im Jahr 2023 über 169 Anfragen.
Die meisten davon, rund 60 Prozent, bezogen sich in den vergangen beiden Jahren auf Ereignisse ‚vor der Haustür‘ der Bürger_innen, in Kommunen, Landratsämter, Schulen und Regierungspräsidien. Immer interessant für Bürger_innen sind Informationen zum Thema Bauverfahren sowie Polizei- und Ordnungsmaßnahmen der Behörden, z. B. „Knöllchenaktionen“. Eine durchaus amüsante LIFG-Anfrage richtete sich an die Begründung für das Aufstellen von Verkehrsschildern.
Die LIFG-Anfragen sind eben sehr vielfältig. Neben der Unterstützung für Bürger_innen berät der Landesbeauftrage die öffentlichen Stellen des Landes. Wesentlich sind hier Verfahrens- und Auslegungsfragen des LIFG.
Insgesamt ist der Zugang zu amtlichen Informationen weitreichend, aber nicht grenzenlos. Wer etwa die Akte von seinem Nachbarn beim Sozialamt einsehen will, der wird diese Information auch nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz nicht bekommen, es sei denn, der Nachbar stimmt zu.
Zeitgemäß: Ein Transparenzgesetz für Baden-Württemberg
Die Landesregierung hat im Koalitionsvertrag beschlossen, das LIFG zu einem Transparenzgesetz weiterzuentwickeln. Im Zuge der Diskussion über ein solches Transparenzgesetz hat der Landesbeauftragte bei den IFG Days im Juni 2022 einen Vorschlag für ein solches Transparenzgesetz formuliert und in die Diskussion eingebracht.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Prof. Dr. Tobias Keber: „Das Landesinformationsgesetz gibt es seit dem Jahr 2016. Baden-Württemberg ist aus dem LIFG herausgewachsen. Es ist Zeit, den nächsten Schritt zu gehen. Es ist Zeit für ein Transparenzgesetz. Ziel muss es sein, das LIFG weiterzuentwickeln, sich an modernen Transparenzgesetzen anderer Länder zu orientieren, und ein Transparenzportal für zukünftige Anforderungen einzurichten, zu finanzieren und zu gestalten.“
Transparenzportal entlastet auskunftspflichtige Stellen
Insgesamt ist für den Landesbeauftragten erkennbar, dass die Bürger_innenanfragen an öffentliche Stellen immer wichtiger werden. Gerade in Zeiten von Fake News und ‚alternativen Fakten‘ sind verlässliche Informationen aus öffentlicher Hand besonders gefragt. Viele Bürger_innen nutzen dabei nicht nur den direkten Weg zu einer öffentlichen Stelle, um Informationen abzufragen, sondern auch das Portal „FragdenStaat“. Allein dieses Portal hat in den Jahren 2022 und 2023 mehr als 1.400 bzw. 1.800 LIFG-Anfragen auf ihren Seiten unterstützt und gesammelt. Dieses Portal leistet enorm wichtige Arbeit und sorgt dafür, dass bislang nicht Öffentliches für alle sichtbar wird. Diese Arbeit kann aber nicht die staatlichen Bemühungen ersetzen, eigenständig etwa ein Transparenzportal zu pflegen, um transparent, strukturiert und leicht auffindbar möglichst viele Informationen bereitzustellen. Ein solches Portal, welches im Zuge der Weiterentwicklung des LIFG zu einem Transparenzgesetz etabliert werden kann, ist auch nützlich für die auskunftspflichtigen Stellen selbst. Sollten etwa mehrere antragstellende Personen dieselbe Information erfragen, müsste nicht jede einzelne Anfrage geprüft werden, stattdessen reichte der Verweis auf das Transparenzportal. Hinzukommt, dass Portale auch so ausgestaltet sein können, dass sie über Schnittstellen das Abrufen von Daten technisch vereinfachen und somit den Fluss von validen Informationen vereinfachen.
Der Landesbeauftragte Tobias Keber: „In vielen Bereichen ist Baden-Württemberg auf einem guten Weg, die Verwaltung zukunftsorientiert auszurichten und die Digitalisierung und KI auch hier für Bürger_innen nutzbar zu machen. Aufgabe des Staates ist es doch, Digitalisierung als nachhaltigen Prozess zu gestalten, der den Menschen nützt. Ein Transparenzportal ist ein weiterer Schritt in die Zukunft der modernen Verwaltung.“
Weitere Informationen:
4. Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit 2022/2023
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