Versicherungen

Auch Versicherungsunternehmen erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten Ihrer Kunden auf vielfältige Weise, etwa für die Zuordnung ihrer Kunden zu den für sie passenden Versicherungstarifen oder für die Bearbeitung von Leistungsfällen. Gegen den Umgang mit den Kundendaten bestehen grundsätzlich keine Bedenken, soweit er der Vorbereitung und vertragsgemäßen Durchführung der Versicherungsverhältnisses oder der ordnungsmäßigen Beratung des Versicherungsnehmers dient und hierfür erforderlich ist. Das Versicherungsunternehmen hat dabei das Gebot der Zweckbindung strikt zu beachten. Hingegen ist eine Datenverwendung für darüber hinausgehende Zwecke ohne eine entsprechende Rechtsvorschrift oder eine Einwilligung des Kunden unzulässig. Der Umgang mit personenbezogenen Daten durch Versicherungsunternehmen findet seine rechtliche Grundlage häufig in den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes, des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder des Geldwäschegesetzes. Daneben gelten auch im Bereich der Versicherungswirtschaft die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

Informationen zum Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft finden Sie in unserem Merkblatt „Datenschutzrechtliche Hinweise zum Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS)“.