Die KI-Verordnung wurde am 12. Juli im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Ab dem 1. August tritt sie in Kraft und kommt dann schrittweise (größtenteils am 2. August 2026, bestimmte Teile aber schon am 2.2.2025) zur Anwendung. Werden bei KI-Anwendungen personenbezogene Daten verarbeitet, ist daneben und unabhängig davon aber weiterhin die DS-GVO anwendbar.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Prof. Dr. Tobias Keber hat Arbeitshilfen herausgeben, die verantwortlichen Stellen wie Behörden und Unternehmen dabei helfen sollen, datenschutzrechtliche Aspekte und KI-Anwendungen zusammenzubringen. So hat er bereits im November 2023 das Diskussionspapier „Rechtsgrundlagen im Datenschutz beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz“ veröffentlicht. Thematisch war dies auf den Aspekt der Rechtsgrundlagen begrenzt. Mehrere Aufsichtsbehörden sowie die DSK in Deutschland, europäische Akteure und Aufsichtsbehörden anderer Mitgliedstaaten haben zwischenzeitlich weitere Orientierungshilfen, Checklisten und Arbeitspapiere veröffentlicht.

Der Landesbeauftragte Keber liefert nun mit dem „Orientierungshilfen-Navigator KI & Datenschutz“ – kurz ONKIDA – eine Übersicht über zentrale Vorgaben der DS-GVO und setzt sie in Bezug zu einer Auswahl der veröffentlichten Hilfestellungen.

Wobei hilft ONKIDA konkret?

ONKIDA ist eine thematisch geordnete Fundstellenübersicht mit Links zu ausgewählten aufsichtsbehördlichen Papieren zu „Künstlicher Intelligenz“. Das Tool liefert als Materialsammlung Überblick und schnellen Zugriff auf die Dokumente und versteht sich so als Hilfestellung für die eigene Arbeit mit diesen Dokumenten.

Damit für alle Interessierten der Einstieg erleichtert wird, stellt der Landesbeauftragte in einem Video das Tool und seine Inhalte vor.

 


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