Nach der Lockerung der „Benennungspflicht für Datenschutzbeauftragte“ appellieren Aufsichtsbehörden und der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) an die betroffenen Unternehmen, nicht auf das ausgewiesene Datenschutz-Knowhow des DSB zu verzichten.

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